Ab in die Osterferien – aber nur mit gültigem Pass

Das Kreisverwaltungsreferat erinnert die Münchnerinnen und Münchner daran, bei Auslandsreisen rechtzeitig die Gültigkeit ihrer Ausweise zu überprüfen. Wer beispielsweise in den Osterferien verreisen möchte und einen neuen Pass benötigt, sollte sich bereits jetzt auf den Weg ins Bürgerbüro machen.
Die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises dauert zirka vier bis fünf Wochen. Für kurzfristige Anliegen besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass beziehungsweise Personalausweis oder aber auch einen Expresspass zu beantragen.

Dies ist jedoch mit höheren Kosten verbunden.

Benötigte Unterlagen für die Beantragung:
– ein aktuelles biometrisches Lichtbild
– die Antragsgebühr
– der bisherige Ausweis
– bei minderjährigen Antragstellern: Einwilligung der gesetzlichen Vertreter und deren Ausweisdokumente

Achtung: Seit dem 26. Juni 2012 benötigen auch Kinder für Reisen außerhalb Deutschlands einen eigenen Reisepass. Kindereinträge im Reisepass
der Eltern sind nicht mehr gültig.

Diese Bürgerbüros stehen für die Beantragung zur Verfügung:
– Zentrale im KVR (Innenstadt), Ruppertstraße 19
– Orleansplatz 50 (Ost)
– Leonrodstraße 21 (West)
– Riesenfeldstraße 75 (Nord)
– Forstenrieder Allee 61a (Süd)
Das Bürgerbüro Pasing (West) in der Landsberger Straße 486 steht wegen
Umbauarbeiten derzeit leider nicht zur Verfügung.

Weitere Informationen zu der Antragsgebühr, der Gültigkeitsdauer und
den Öffnungszeiten sind unter www.buergerbuero-muenchen.de erhältlich.