Mit gefälschtem, gestohlenem oder gleich ganz ohne Pass unterwegs

Passkontrolle– Bundespolizei deckt am Wochenende neun Schleusungen auf –

Flughafen München – Bundespolizisten haben am Wochenende (13. bis 15. März) neun Schleusungen aufgedeckt. Sieben Geschleuste fielen den Beamten bei Einreisekontrollen von Flügen aus verschiedenen Destinationen, zwei bei den Ausreisekontrollen nach London auf. Zwei der Reisenden versuchten, die Bundespolizisten mit den Dokumenten anderer Personen zu überlisten, sechs weitere legten gefälschte Papiere vor. Ein Reisender konnte überhaupt keine für Deutschland gültigen Dokumente vorlegen.

Freitag, der 13. Dieser Tag sollte auch für einen Inder und einen Afghanen kein Glückstag werden.

Die Kanadareise des Inders war bereits in München zu Ende, nachdem ihm Bundespolizisten bei der Einreisekontrolle auf die Schliche gekommen waren. Der Mann war mit dem Reisepass eines Kanadiers aus London angekommen. Wie sich später herausstellen sollte, wollte der 22-Jährige weiter nach Toronto. Nach eigener Aussage kostete ihn die Schleusung 20.000 kanadische Dollar. Der vermeintliche Kanadier musste am Sonntag (15. März) mit einer Strafanzeige wegen Ausweismissbrauchs im Gepäck wieder zurück nach London fliegen.

Der afghanische Staatsangehörige, angekommen aus Athen, legte den Bundesbeamten eine gefälschte italienische Carta d’Identità vor. Dafür muss sich der Mann jetzt wegen des Verdachts der Urkundenfälschung verantworten. Zudem sollten die Beamten bei dem 36-Jährigen noch einen gestohlenen italienischen Blanko-Personalausweis finden. Der Afghane erzählte, er habe in Athen 4.000 Euro für die Dienste eines Schleusers bezahlt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen übergaben die Beamten den Mann an die Regierung von Oberbayern.

Am Samstag (14. März) zogen die Bundespolizisten einen Syrer, zwei Kongolesen und zwei Albaner aus dem Verkehr.

Der Syrer bat die Beamten nach seiner Ankunft aus Madrid um Asyl. Der 22-Jährige übergab den kontrollierenden Bundespolizisten seinen syrischen Reisepass. Eine Aufenthaltsberechtigung aber konnte er weder für Deutschland noch für Spanien oder einen sonstigen Schengenstaat vorweisen. Die Beamten leiteten den Flüchtling an das für Asylanträge zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter.

Die beiden kongolesischen Staatsangehörigen, ein 28-jähriger Mann und eine 27-jährige Frau, suchten ebenfalls Schutz in Deutschland. Der 28-Jährige war zuvor bei seiner Ankunft aus Athen aufgefallen. Er wies sich den Beamten gegenüber mit einem angolanischen Reisepass und einem schweizerischen Ausländerausweis aus. Das angolanische Dokument war aber für eine andere Person ausgestellt, bei dem schweizerischen Ausweis war das Lichtbild ausgetauscht worden. Die Dokumente und das Flugticket habe er von einem Abt im Kongo bekommen, erzählte der junge Mann. Bezahlt habe er dafür nichts. Ganz im Gegenteil. Der Kirchenmann habe ihm sogar noch etwa 500 Euro für seine Reisekasse zugesteckt. Die 27-jährige Afrikanerin hatte versucht, die Bundespolizisten bei der Einreisekontrolle des Fluges aus dem westsibirischen Tjumen mit einem gefälschten griechischen Visum zu überlisten. Dieses hatte sie laut eigener Aussage von einem Unbekannten in Moskau für umgerechnet 300 Euro gekauft. Die Bundespolizisten leiteten auch die beiden Afrikaner nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ans zuständige Bundesamt weiter.

Bei Ausreisekontrollen stoppten die Bundespolizisten am Morgen einen Albaner und am Nachmittag eine Albanerin, die in Erwartung eines besseren Lebens auf dem Weg nach London waren. Beide wiesen sich mit gefälschten italienischen Ausweisen aus. Während der 24-Jährige bei der Vernehmung gleich zugab, den gefälschten Personalausweis in Italien von einem Landsmann für 600 Euro gekauft zu haben, erklärte die 31-Jährige, sie habe das Dokument in Italien auf der Straße gefunden. Sie habe ihre eigenen Dokumente verloren. Da habe sie einfach den gefundenen Ausweis mit ihrem Lichtbild versehen und diesen genutzt. Dafür muss sie sich, wie auch ihr Landsmann, wegen des Verdachts der Urkundenfälschung verantworten. Nachdem die Albaner keine gültigen Dokumente besitzen, müssen sie bis zur Beschaffung dieser in der Justizvollzugsanstalt Mühldorf auf ihren Rückflug nach Albanien warten.

Am Sonntag (15. März) liefen den Beamten eine Dominikanerin und ein Nigerianer in die Arme.

Die Frau wollte sich die Einreise aus Punta Cana mit dem Reisepass einer Spanierin erschwindeln. Die Kontrollbeamten bemerkten den Schwindel und schickten die 35-Jährige mit einer Strafanzeige im Gepäck wieder zurück in die Dominikanische Republik. Bei der Vernehmung hatte sie den Polizisten erklärt, sie habe in Spanien arbeiten wollen. Dafür habe sie in ihrer Heimat für die Dokumente umgerechnet 12.500 Euro und für das Flugticket 950 Euro an einen unbekannten Landsmann bezahlt.

Der Nigerianer zeigte den kontrollierenden Beamten seinen nigerianischen Reisepass mit griechischem Schengenvisum. Er wolle Verwandte besuchen, so der 24-Jährige. So weit, so gut. Allerdings fanden die Polizisten heraus, dass der vorgelegte Reisepass aus mehreren Dokumenten zusammengesetzt worden war. Daher musste sich auch der Westafrikaner einer Strafanzeige stellen, bevor die Bundespolizisten ihn an die Aufnahmeeinrichtung der Regierung von Oberbayern weiterleiteten.

Die Ermittlungen gegen die Schleuser laufen.

Bildunterschrift:
Bundespolizisten am Flughafen München kontrollieren täglich die Reisedokumente von knapp 40.000 Passagieren. Immer wieder versuchen Passagiere, die Beamten auf die verschiedensten Arten zu überlisten.