Kehl – Der Monat Juni 2014 ist ein guter Monat für die europäischen Verbraucher. Die am 13. Juni in Kraft tretende europäische Verbraucherrechte-Richtlinie bietet den Verbrauchern in den 28 Mitgliedsstaaten einiges, was man als Fortschritt bezeichnen kann – wie den Wegfall der kostenpflichtigen Telefon-Hotlines.
„Zur Zeit sind alle unsere Plätze belegt“, flötet eine freundliche Telefonstimme, „bitte haben Sie ein wenig Geduld!“ Jeder kennt diese Situation, in der man automatisch anfängt, Warteschleifen-Melodien wie „Greensleeves“ oder die kleine Nachtmusik mit zu summen. Doch gleichzeitig greift das angerufene Unternehmen in den Geldbeutel des anrufenden Verbrauchers – der Einheitenzähler tickte nämlich immer mit. Da bislang viele Service-Hotlines teure Sondernummern waren, bei denen die Minute ein Vielfaches der eigentlichen Telefongebühren kostete, gaben viele Anrufer irgendwann entnervt auf, da diese Anrufe einfach zu teuer waren. Doch das ist jetzt vorbei!
Dank der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU hat es damit ein Ende. Ab sofort dürfen Händler ihren Kunden nur noch die Telefongebühren in Rechnung stellen, die tatsächlich anfallen.
Damit endet auch die Zeit der „Kundendienst-Wüste Deutschland“, denn kein Händler kann seine Kunden mehr von der Nutzung des Kundendienstes abhalten, indem er überzogene Telefonkosten als „Abwehrmittel“ einsetzt. Diese neue Regelung gilt europaweit in allen Mitgliedsstaaten und stärkt die Position der Verbraucher. Ob Reklamation, Nachfrage zu einem gekauften Produkt, Verfolgung eines Versands oder andere Fragen – ab sofort herrscht mehr und direkterer Austausch zwischen Verbrauchern und Händlern.
Genau das wollte der europäische Gesetzgeber auch erreichen. Denn bislang erzielten viele Händler durchaus bedeutende Umsätze über eine teure Kunden-Hotline, die oft der einzige Weg war, mit einem Unternehmen in Kontakt zu treten. Kein Wunder – denn mit 0180-Nummern konnten Anbieter bis zu 0,14 € pro Minute verlangen, bei 0900-Nummern sogar bis zu 3 € pro Minute. So kostet nach Untersuchungen der durchschnittliche Anruf einer Hotline über eine 0900-Nummer im Schnitt 1,80 €. So etwas kann sich läppern…
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl begrüßt diese Entwicklung. „Allerdings ist es für uns im grenzüberschreitenden Raum am Oberrhein leider immer noch so, dass man keine solchen Servicenummern auf der jeweils anderen Rheinseite tätigen kann“, sagt der Leiter des EVZ Bernd Krieger. „Hier wäre als nächster Entwicklungsschritt eine europaweite Harmonisierung wünschenswert“. Damit der europäische Binnenmarkt wirklich grenzenlos funktionieren kann!“
Das EVZ Deutschland stellt auf seiner Internet-Site www.eu-verbraucher.de einen Flyer zur Verfügung, der die Neuerungen durch die neue Verbraucherrechte-Richtlinie aufzeigt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland berät Verbraucher über ihre Rechte in Europa und hilft bei Rechtsstreitigkeiten mit Händlern aus der EU, Norwegen und Island.