Wegen rückläufiger Anträge wird der Freizeitpass nur noch bis 1. Juli 2015 ausgestellt
Der Freizeitpass des Landkreises München wird zum 1. Juli 2015 eingestellt. Das haben die Mitglieder des Sozialausschusses am 14. April 2015 beschlossen. Hintergrund: Die Antragstellungen sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen, da viele Bürger der Zielgruppe im LandkreisPass eine bessere Alternative gefunden haben.
Der Freizeitpass wurde als freiwillige soziale Leistung des Landkreises München eingeführt. Ziel war es, finanziell schwächeren Personen durch verschiedenste Vergünstigungen die Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Seit der Einführung des LandkreisPasses, welcher den gleichen Zweck verfolgt, ist die Zahl der Antragsteller für den Freizeitpass zunehmend zurückgegangen. Der Grund hierfür könnte auch die Anzahl der Akzeptanzpartner sein: Während gegen Vorlage des Freizeitpasses nur 15 Einrichtungen Vergünstigungen anbieten, hat der Karteninhaber des LandkreisPasses gleich 49 Anlaufstellen.
Alternative LandkreisPass und Münchner Ferienpass
In vielen Gesichtspunkten ist der Freizeitpass bereits nahezu deckungsgleich zum LandkreisPass. Alle Berechtigten auf den Freizeitpass sind auch antragsberechtigt auf den LandkreisPass. Weiterhin sind der Grundgedanke, die Gültigkeitsdauer, die Beantragung und die benötigten Unterlagen identisch. Der einzige Unterschied: Während der Freizeitpass bereits ab dem sechsten Lebensjahr beantragt werden konnte, beträgt das Berechtigungsalter beim LandkreisPass das vollendete 15. Lebensjahr.
Eine gute Alternative für die jüngere Zielgruppe ist der Münchner Ferienpass. Er bietet während der bayerischen Schulferien viele Tipps für Unternehmungen in und um München zu kostenfreien beziehungsweise stark ermäßigten Preisen. Mit inbegriffen ist in den Sommerferien für Kinder von 6 bis 14 Jahren außerdem die kostenfreie MVV-Nutzung im gesamten Tarifgebiet. Kinder und Jugendliche, die im Landkreis München leben, können den Münchner Ferienpass bei ihrer Heimatgemeinde erwerben.
Wichtiges zum LandkreisPass: Der LandkreisPass kann sowohl per Post als auch persönlich im Landratsamt München beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie unter http://www.landkreis-muenchen.de/familie-gesellschaft-gesundheit-soziales/landkreispass-beantragen/ im Bereich “Formulare und Merkblätter”. Die Anträge liegen aber auch bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus.