Die Regierung von Oberbayern überprüft, ob aus Anlass der Veröffentli-chung der Lärmkartierung 2022 für den Flughafen München eine Überarbei-tung des Lärmaktionsplans vom Dezember 2021 erforderlich ist. An der Überprüfung können Bürgerinnen und Bürger mitwirken und zum Entwurf des Überprüfungsberichts Stellung nehmen. Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich ausschließlich auf die zwei vor-handenen Start- und Landebahnen.
Die Regierung von Oberbayern hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gemeinden im Dezember 2021 einen Lärmaktionsplan für den Groß-flughafen München erarbeitet. Dieser stellt bereits realisierte Schritte zur Minde-rung des Fluglärms im Umfeld des Flughafens München dar und zeigt zudem weitere Maßnahmen mit Minderungspotential für die Zukunft auf.
Anlässlich der Veröffentlichung der Lärmkarten 2022 für den Flughafen München durch das Bayerische Landesamt für Umwelt überprüft die Regierung von Oberbayern den 2021 veröffentlichten Lärmaktionsplan auf seine Aktualität. Hier-zu hat die Regierung von Oberbayern einen Entwurf eines Berichts zur Überprü-fung des Lärmaktionsplans erstellt.
Vom 17. Februar 2023 bis 3. April 2023 kann der Entwurf des Überprüfungsbe-richts des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern eingesehen und heruntergeladen werden. Der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München vom Dezember 2021, auf den sich der Überprüfungsbericht bezieht, steht dort ebenfalls zur Verfügung. Zudem liegen der Entwurf des Überprüfungsberichts und der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München auch bei der Regierung von Oberbayern, Maximilian-straße 39, 80538 München aus.
Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Überprüfungsberichts können bis einschließlich 3. April 2023 per E-Mail (laermaktionsplanung@reg-ob.bayern.de) oder postalisch (Postanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 München) unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung Flughafen München“ einge-reicht werden. Die Regierung von Oberbayern wird diese bei ihrer Entscheidung, ob eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans aufgrund der neuen Lärmkartierung erforderlich ist, angemessen berücksichtigen.