Haushalt 2022: Mit Ausgabendisziplin weiterhin auf Sicht fahren

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Die Weichen für die Haushaltsplanung 2022 werden gestellt. Die Stadtkämmerei hat zusammen mit dem Personal- und Organisationsreferat den Eckdatenbeschluss für 2022 erarbeitet und legt diesen dem Stadtrat zur Beschlussfassung in der Vollversammlung am Mittwoch, 28. Juli, vor. Im Fokus steht dabei die dramatische Haushaltslage der Stadt München infolge der anhaltenden Corona-Krise. Nach aktueller Haushaltsplanung errechnet sich, ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen, für das Jahr 2022 ein negativer Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 476 Millionen Euro. Der Haushaltsentwurf wäre damit nicht genehmigungsfähig. Dem Stadtrat wird für 2022 daher vorgeschlagen, die Ausgaben im Rahmen eines weiteren Haushaltssicherungskonzepts um 200 Millionen Euro im konsumtiven Bereich zu reduzieren und gleichzeitig Steigerungen bei den Einnahmen in Höhe von rund 50 Millionen Euro zu erzielen. Die Kürzungen beziehen sich auf die Anmeldungen der Referate für 2022.

Trotz dieser harten Einsparmaßnahmen und unter Berücksichtigung zusätzlicher Einnahmen errechnet sich bei der laufenden Verwaltungstätigkeit noch immer ein Minus in Höhe von 226 Millionen Euro. Durch die geplanten Kredittilgungsleistungen verschlechtert sich das Ergebnis auf -297 Millionen Euro.

Zur Verbesserung der Haushaltssituation werden daher dringend erneute Ersatzleistungen von Bund und Land für die eingebrochene Gewerbesteuer benötigt. Damit ließe sich das Minus deutlich reduzieren. Falls für das Jahr 2022 keine Gewerbesteuerersatzleistungen in Aussicht gestellt werden, müssen im Herbst 2021 weitere Anstrengungen unternommen werden, um den städtischen Haushalt zu konsolidieren. Ansonsten droht die Nichtgenehmigungsfähigkeit des Haushaltes.
Stadtkämmerer Christoph Frey: „Die finanzielle Lage der Stadt München ist äußerst angespannt. Die anhaltende Corona-Krise hat die Stadtfinanzen noch immer fest im Griff. Damit die Landeshauptstadt München weiterhin selbstbestimmt die kommunale Daseinsvorsorge leisten kann und handlungsfähig bleibt, müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erlagen. Dafür sind eine strenge Ausgabendisziplin und maßvolle Einnahmensteigerungen unumgänglich.“

Personalreferent Dr. Alexander Dietrich: „Wir brauchen 2022 leider einen härteren Einstellungsstopp als 2021. Zudem werden wir auch diskutieren müssen, ob wir freiwillige Leistungen kürzen, zum Beispiel beim Fahrtkostenzuschuss und den Fortbildungsangeboten. In Summe sehen wir hier ein Einsparpotenzial von 15 Millionen Euro. Weitere 35 Millionen Euro sollen eingespart werden, indem frei werdende Stellen nicht nachbesetzt werden. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen wird es auch weiterhin nicht geben, denn die Stadt bleibt auch in Krisenzeiten eine sichere und verlässliche Arbeitgeberin.“

Der Eckdatenbeschluss gibt einen ersten Überblick über die Haushaltsentwurfsplanung für 2022. Mit ihm hat der Stadtrat die Möglichkeit, steuernd in die Haushaltsplanung einzugreifen und Schwerpunkte zu setzen.

Die Stadtkämmerei schlägt hierfür Maßnahmen vor:
Auszahlungen reduzieren – Konsolidierung von 200 Millionen Euro
Um den negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zu reduzieren, schlägt die Kämmerei vor, ein angepasstes Haushaltssicherungskonzept, ähnlich wie im Jahr 2021, fortzuführen. Die Haushaltskonsolidierung für das Jahr 2022 soll nach aktuellem Stand 200 Millionen Euro betragen. Dazu sollen bei den Sachmitteln einmalig 150 Millionen Euro und bei den Personal- und Personalnebenkosten (Fortbildung inklusive Dienstreisen) insgesamt 50 Millionen Euro eingespart werden. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sind nach wie vor ausgeschlossen.

Einnahmenpotentiale prüfen – Gebühren und Entgelte erhöhen
Neben den Ausgabenreduzierungen sind maßvolle Einnahmenerhöhungen unumgänglich. Um realistische Steigerungen von rund 50 Millionen Euro zu erzielen, werden die städtischen Referate, unter Einbeziehung der Beteiligungsgesellschaften, aufgefordert, Spielräume für Gebührenerhöhungen oder Preisanpassungen in ihren Bereichen zu prüfen und zur Beschlussfassung im Stadtrat vorzuschlagen.

Trotz des leichten Anstiegs des Gebührenaufkommens in den letzten Jahren ist das Verhältnis der Einzahlungen aus öffentlich-rechtlichen Gebühren und privatrechtlichen Leistungsentgelten zu den konsumtiven Auszahlungen im Zeitverlauf gesunken. So betrug der Deckungsgrad im Jahr 2012 noch 8,7 Prozent. Für das Jahr 2021 beläuft sich dieser lediglich auf 6 Prozent. Um im Jahr 2021 den gleichen Anteil öffentlich-rechtlicher Gebühren und privatrechtlicher Leistungsentgelte im Verhältnis zu den konsumtiven Auszahlungen wie im Jahr 2012 zu erreichen, müsste rein rechnerisch die Summe beider Positionen um fast 200 Millionen Euro höher sein, als derzeit im Haushaltsplan veranschlagt. Für 2022 erscheint eine Einnahmenerhöhung von 50 Millionen Euro realistisch.

Keine Genehmigungsfähigkeit ohne weitere Maßnahmen
Die Folgen der Corona-Krise wirken sich auch im Jahr 2022 noch deutlich auf den städtischen Haushalt aus. Die Einzahlungen, insbesondere im Bereich der Steuereinnahmen, werden voraussichtlich erst wieder ab den Jahren 2023/2024 das Niveau von 2019 erreichen. Gleichzeitig muss sich die Landeshauptstadt München auch weiterhin auf ein stetiges Bevölkerungswachstum einstellen. Damit einhergehend wird auch der Bedarf an städtischen Dienstleistungen sowie am Ausbau und Erhalt städtischer Infrastruktur weiter steigen. Zudem steht die Verwaltung vor der Herausforderung, den Ausbau der Digitalisierung voranzutreiben und geeignete Lösungen für den demografischen Wandel zu finden. Die konsumtiven und investiven Auszahlungen bleiben daher auch 2022, trotz bereits seit 2020 umgesetzter Konsolidierungsmaßnahmen, auf einem hohen Stand. Dies führt in der aktuellen Haushaltsplanung für 2022 zu einem negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit. Damit würde die Landeshauptstadt München im zweiten Jahr in Folge ein deutliches negatives Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit verzeichnen. Allerdings kann im Vergleich zu 2020 und 2021 nicht mehr mit einer Verlängerung der kommunalwirtschaftlichen Erleichterungen seitens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration gerechnet werden. Unter diesen Voraussetzungen wäre der Haushalt in der aktuellen Vorausschau nicht genehmigungsfähig. Es ist daher dringend geboten gegenzusteuern, um die Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt München im Jahr 2022, aber auch in den Folgejahren, zu erhalten.