Das Gesundheitsreferat hat den Gesundheitsausschuss des Stadtrates über die Lage bei der medizinischen
Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine informiert.
Das medizinische Versorgungsangebot Münchens steht den Flüchtendenaus der Ukraine grundsätzlich
gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei freier Ärzt*innenwahl für alle notwendigen medizinischen Leistungen zur Verfügung.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Die Menschen in der Ukraine müssen
Furchtbares erleiden. Unkomplizierte und effektive Hilfe ist nun das Gebot
der Stunde. Die Landeshauptstadt München sieht sich in der Verantwor-
tung, die Geflüchteten aufzunehmen und eine angemessene gesund-
heitliche Versorgung sicherzustellen. Unter Federführung des Gesund-
heitsreferats läuft eine enge Abstimmung des Kooperationsnetzes aus
Einrichtungen, Beratungs- und Unterstützungsstellen, um Angebote für
Menschen aus der Ukraine erweitern, untereinander abstimmen und best-
möglich veröffentlichen zu können. Zudem wurden sehr schnell umfang-
reiche Informationen in ukrainischer Sprache auf Infoblättern, Plakaten und
im Internet zur Verfügung gestellt. Hier erfahren die Ankömmlinge z.B.,
dass Corona-Impfungen im Impfzentrum Riem und in allen Impfaußen-
stellen der Stadt München kostenlos möglich sind. Die Landeshauptstadt
München unterstützt die Unterkünfte hier zusätzlich durch mobile Impf-
teams, die Termine mit den Einrichtungen vereinbaren. Bei Bedarf werden
Dolmetscher zur Verfügung gestellt. Gesundheitsinformationen liegen im
Regent Hotel, das aktuell als Ankunftsort zur Verfügung steht, aus. Dort
gibt es auch eine ehrenamtlich betriebene, ärztliche Notfallsprechstunde.“
Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Die Not der Ukrainer*innen bewegt
mich sehr. Es ist mir ein großes Anliegen, dass wir alles Nötige tun, um
diesen Menschen zu helfen und ihnen Unterstützung zu bieten.
Wir haben gemeinsam mit unseren Partnern bereits umfangreiche Schritte eingelei-
tet, um zunächst die Versorgung der Ankommenden sicherzustellen. Im
Regent Hotel konnte in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Refu-
docs eine Sprechstunde zweimal am Tag eingerichtet werden. Sehr zeitnah
soll es auch mobile Sprechstunden in den Unterkünften geben. Es wurde
außerdem eine Handreichung für ärztliche Praxen und Kliniken erstellt,
die über den Leistungsumfang und das Verfahren der Abrechnung der
medizinischen Leistungen informiert. Unser besonderes Augenmerk liegt
zudem auf der ambulanten und stationären Versorgung von Kindern und
Jugendlichen, hierzu stehen wir in Austausch mit dem Berufsverband der
Kinder- und Jugendärzte München. Wir tragen überdies mit der Fachstelle
‚Inklusion und Gesundheit‘ Sorge dafür, dass Menschen mit Behinderung
angemessen versorgt werden. Eine koordinierende Rolle übernehmen wir
ferner darin, den Geflüchteten schnell und unbürokratisch psychiatrische
und psychotherapeutische Hilfen zu vermitteln.“
Die ambulanten Behandlungsleistungen werden auf Basis eines Behand–
lungsscheins gewährt. Pro Quartal wird ein Behandlungsschein ausge–
geben. Mit diesem ist die Überweisung in eine fachärztliche Behandlung
möglich. Die Praxen, welche die medizinischen Leistungen erbringen,
rechnen wie gewohnt über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
ab. Schwangere und Wöchnerinnen haben Anspruch auf alle medizinischen
Hilfe- und Betreuungsleistungen, die im Zusammenhang mit Schwanger–
schaft und Geburt stehen. Sollte in einem Notfall noch kein Behandlungs–
schein vorhanden sein, kann dieser nachgereicht werden.
Die Kosten für Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission (STIKO) werden erstattet. Alle Geflüchteten können
sich kostenlos gegen Corona impfen lassen und auch alle anderen von
der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen, wie z.B. gegen
Tetanus, erhalten. Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU
zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß
aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechen–
den Impfempfehlungen eine erneute Impfserie, um in der EU den Status
als Geimpfte zu erlangen. Mit dieser neuen Impfserie kann gemäß STI–
KO-Empfehlung 4 Wochen nach der letzten COVID-19 Impfung begonnen
werden.
Die Stadt stellt Informationen zur Unterstützung Geflüchteter in München
über die Internetseite www.muenchen.de/ukraine auch in ukrainischer
Sprache bereit. Hier sind Handreichungen und Auskünfte zum Beispiel zu
den Themen Corona-Impfungen und Corona-Testungen sowie medizini–
sche Versorgung zu finden. Ferner sind Kontakte von wichtigen Anlaufstel–
len, Informationen zur Beantragung von Unterstützungsleistungen sowie
Beratungsstellen verfügbar.