Im März 2019 wurden von unbekannten Anbietern über eine Internetplattform Hundewelpen verschiedener Rassen für mehrere hundert Euro zum Verkauf angeboten.
Als eine 21-jährige Münchnerin mit dem Anbieter Kontakt aufnahm, forderte dieser zunächst eine Anzahlung von der Hälfte des Kaufpreises. Nachdem die 21-Jährige diese Anzahlung über einen Zahlungsdienstleister überwiesen hatte, forderte der Anbieter weitere finanzielle Vorleistungen, die aufgrund unvorhergesehener Kosten für den bevorstehenden Transport sowie tierärztlicher Behandlungen entstanden seien.
Dies lehnte die Münchnerin jedoch ab und forderte stattdessen die Rückerstattung der bereits geleisteten Anzahlung, was der Anbieter jedoch mit Verweis auf die bereits entstandenen Kosten ablehnte. Die 21-Jährige erstattete Anfang März eine Anzeige wegen Betrugs.
Im Rahmen der Ermittlungen des zuständigen Kriminalkommissariats 76 (Betrugsdelikte) wurden weitere ähnlich gelagerte Fälle in ganz Bayern bekannt. Auch hier inserierten Unbekannte auf Internetplattformen oder in Tieranzeigen Hundewelpen, um bei einer Kontaktaufnahme weitere finanzielle Forderungen zu stellen. In einem zurückliegenden Fall wurde vor zwei Jahren eine 24-jä
Hinweis der Münchner Polizei:
Immer wieder werden auf Internetplattformen betrügerische Inserate mit Tierwelpen registriert.
Unabhängig von einem etwaig vereinbarten Kaufpreis werden im Verlauf einer Kontaktaufnahme von den Geschädigten finanzielle Leistungen aufgrund vermeintlich unvorhergesehener Kosten, beispielsweise Transport- oder Impfkosten, gefordert. Diese sollen dann zumeist über Anbieter für Bargeldtransfers oder andere anonyme Bezahl-Code-Systeme (ins Ausland) bezahlt werden.
Die Münchner Polizei warnt davor bei dubiosen Angeboten, insbesondere wenn ein Bargeldtransfer über anonyme Zahlungsdienstleister erfolgen soll, finanzielle Vorleistungen zu erbringen.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Erstatten Sie eine Anzeige.