Betrug: Geldstrafe oder Haft -Bundespolizisten verhaften Türkin am Münchner Flughafen-

Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen München

Flughafen München – Bundespolizisten haben am Donnerstagabend (12. März) eine türkische Staatsangehörige vorläufig festgenommen. Als die Frau bei ihrer Ankunft aus Ankara die Einreisekontrolle durchlief, stießen die Beamten auf eine Fahndungsnotiz aus Baden-Württemberg.

Die Staatsanwaltschaft Ravensburg suchte seit August 2014 nach der Türkin mit Vollstreckungshaftbefehl, weil sie eine Geldstrafe nicht komplett beglichen hatte. Das Amtsgericht Tettnang hatte die Hausfrau im Dezember 2013 wegen Betrugs zur Zahlung von 400 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Die in Deutschland wohnhafte Frau hatte damals offensichtlich nur die Hälfte der verhängten Geldstrafe an die Justizkasse überwiesen. Einen Restbetrag von 200 Euro und 73,50 Euro Verfahrenskosten war sie aber schuldig geblieben.

Nach ihrer Festnahme zahlte die 35-Jährige den geforderten Betrag umgehend bei der Bundespolizei ein. Anschließend durfte sie die Wache dann auch wieder verlassen und ihren Heimweg nach Baden-Württemberg antreten.

Bildunterschrift:
Die Ein- und Ausreisekontrollstellen der Bundespolizei am Münchner Flughafen sind ein wichtiges Glied im bundesweiten Fahndungsnetz. Beinahe täglich nehmen die Bundespolizisten am Moos-Airport mit Haftbefehl gesuchte Personen fest. (Beispielbild)