Zoll deckt Zigarettenschmuggel auf

5.000 Zigaretten wurden letzten Freitag vom Zoll am Flughafen München beschlagnahmt,
die eine 65-jährige Frau von Moskau über München nach Dublin schmuggeln wollte.
Doch da hatte sie die Rechnung ohne den Zoll gemacht: Die Zöllner vertrautem ihrem
Spürsinn und baten sie zu einer Kontrolle. Dabei entdeckten sie im Handgepäck der Dame
25 Stangen Zigaretten, die lose in ihrem Koffer vorzufinden waren.

„Als Reisender können Sie bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern bis zu 200 Stück
Zigaretten abgabenfrei nach Deutschland mitbringen“, so Marie Müller, Pressesprecherin
des Hauptzollamts München.

Das Ende vom Lied: Die Frau hatte knapp 750 Euro Tabaksteuer und ca. 250 Euro
Sicherheit zu entrichten – kein lohnendes Geschäft.

Die Zigaretten wurden vernichtet.

Zusatzinformation:
Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Zigaretten abgabenfrei nach
Deutschland mitbringen:

· Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt, das heißt sie
dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken (z. B. Verkauf an andere) bestimmt sein.

· Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich. Wird das Reisegepäck per Post
voraus- oder nachgesandt, so gilt es nicht als mitgeführt.

Hinzu kommt, dass die Mengen- und Wertgrenzen für Tabakwaren eingehalten werden
müssen:
· 200 Zigaretten oder
· 100 Zigarillos oder
· 50 Zigarren oder
· 250 Gramm Rauchtabak oder
· eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.