Zoll beweist Spürsinn

pangolin1Vergangene Woche hielten Zollbeamte am Flughafen München einen 55-jährigen Mann auf, der das geräucherte Fleisch eines Pangolins (Schuppentiers) aus Ghana nach München einführen wollte.
Nach Ankunft am Flughafen München wurde der Reisende von den Zollbeamten des Münchner Flughafens zu einer Kontrolle gebeten. Beim Röntgen der Koffer stellten die Beamten fest, dass Knochen auf dem Bildschirm zu sehen waren. Um Klarheit darüber zu erlangen, was sich im Koffer befand, ließen sich die Zöllner das Gepäck von dem 55-jährigen Mann öffnen. Neben dem eigenartigen Geruch machten sie einen grausigen Fund: In einer Tüte verpackt, lagen die geräucherten Einzelteile eines Pangolins (Schuppentier).

Der Reisende gab nach Befragung an, dass es sich hierbei um eine landestypische Delikatesse handelt, um das sog. „Bushmeat“.

Der Zoll ordnete wegen fehlender Artenschutzgenehmigungen die Beschlagnahme des Fleisches an und veranlasste darüber hinaus auf Weisung der Veterinärbehörden die sofortige Einziehung und unschädliche Beseitigung. „Die Kollegen handelten umsichtig, indem sie den Beutel mit den getrockneten Einzelteilen beschlagnahmten und die Entsorgung in die Wege leiteten“, so Marie Schuster, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.

Den Reisenden erwartet nun ein empfindliches Bußgeld des Bundesamts für Naturschutz. Außerdem hat er die Kosten der Entsorgung zu tragen.

Zusatzinfo:
Bushmeat (engl. für ‚Buschfleisch‘) ist eine spezifisch afrikanische Bezeichnung für Wildfleisch von Tieren, die im Urwald oder in den Savannen gejagt werden. Dazu
zählen vor allem Ducker (kleine Antilopen), Ratten, Affen und Stachelschweine,
aber auch andere Säugetiere wie Elefanten oder Büffel sowie Reptilien, Schlangen,
Frösche und Vögel.

Durch den Kontakt mit frisch geschlachtetem Bushmeat können bislang unbekannte
Krankheiten bei Menschen auftreten, gegen die dann keine Medikamente zur Verfügung stehen.