Bußgeld und Punkte bei Verletzung der Winterreifenpflicht !
Die Winterreifenpflicht auf deutschen Straßen sieht vor, dass Autofahrer etwa bei
Schnee, Schneematsch oder Eisglätte mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Wer
sich nicht daran hält, muss seit vergangenem Jahr mit einem Bußgeld von 60 Euro
und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Behinderung drohen 80 Euro und ein
Punkt. Im Falle eines Unfalls aufgrund falscher Bereifung kann dies wegen grober
Fahrlässigkeit zu einer erheblichen Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung
führen. Bei der Regulierung des Schadens mit der Haftpflichtversicherung der
Gegenseite droht dem mit Sommerreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer unter
Umständen eine Mithaftung.
Auch in vielen Nachbarländern gibt es laut ADAC für die Wintermonate oder bei
winterlichen Straßenverhältnissen die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Bei
Zuwiderhandlungen drohen zum Teil hohe Bußgelder. Die Regel, wonach etwa bei
Schnee, Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen gefahren werden darf, gilt
neben Deutschland auch in Österreich und Luxemburg. Kroatien und Italien
schreiben für viele Strecken von November bis April generell Winterreifen vor. In
Südtirol betrifft dies beispielsweise die A22 (Brennerautobahn) und das Stadtgebiet
von Bozen. Auch in Frankreich und der Schweiz kann eine solche Verpflichtung
durch Beschilderungen ausgesprochen werden.
In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März auf allen Straßen eine
Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November
und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßen vor. In Schweden gilt dies
ebenfalls, sowie generell zwischen 1. Dezember und 31. März. In den Niederlanden,
Polen, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelungen. Wer dort in
den Wintermonaten mit dem Auto unterwegs ist, sollte laut ADAC auch ohne
gesetzliche Vorschrift Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen.