Die Münchner Polizei blickt am 9. Festtag, und damit zur Halbzeit der Wiesn, trotz 1010 (924/919) Einsätzen, auf einen bislang ruhigen Verlauf. Die positive Entwicklung des Vorjahres setzt sich fort. Bemerkenswert sind mit Blick auf die hohen Besucherzahlen die grundsätzlich sehr
positive und friedlich Grundstimmung bei den Besuchern und das seltene Auftreten von aggressionsgeneigten Situationen. Sinnbildlich dafür stehen die
regelmäßig bei der Öffnung des Geländes anstehenden Besucher, welche geordnet und gut gelaunte den Einlass abwarten, und an den Kontrollstellen des
Sicherheitsdienstes durch einen großen Kooperationswillen einen schnellen Einlass ermöglichen.
Wie auch in den Vorjahren zeichnen sich unter den bislang 465 Straftaten1 (475/550) eine Häufung in jenen Delikten ab, die durch das Umfeld eines großen Volksfestes begünstigt werden. Dazu gehören die Körperverletzungsdelikte (128/129/149), Diebstahldelikte (117/144/155) sowie durch intensive Kontrollen auch der Bereich der Betäubungsmittelkriminalität (136/128/150). Im Bereich der Sexualdelikte (25/21/34) ist festzustellen, dass die angezeigten Fälle sich mit Blick auf die Besucherzahlen auf einem niedrigen Niveau bewegen. Der überwiegende Anteil der Taten bezieht sich dabei auf Handlungen, die das Anfassen/Betatschen oder Beleidigungen mit sexueller Grundlage umfassen.
Die grundsätzliche Zahl der Straftaten entspricht im Vergleichszeitraum damit etwa dem Niveau des Vorjahres und wird von uns als positive Entwicklung gesehen. Insgesamt kam es im Rahmen der Strafverfolgung zu 253 (214/276) Festnahmen.
Das Einsatzkonzept der Münchner Polizei sieht beim Oktoberfest ein schnelles Einschreiten bei Personen vor, die durch gesteigerte Aggressivität oder
eingeschränkte Steuerungsfähigkeit sich, oder Dritte gefährden. Dabei kommt neben Hinweisen über den Notruf auch der aufmerksamen Beobachtung dieser
Personengruppe durch die zivilen und uniformierten Einsatzkräfte eine große Bedeutung zu.
Zur Halbzeit des Oktoberfestes kam es bislang zu einer Steigerung der Ingewahrsamnahmen (165/142/142). Mit dieser rechtzeitigen Intervention werden
potentielle Anschlussstraftaten oder Aggressionsdelikte zum Nachteil unbeteiligter Dritter effektiv verhindert.