Wer barfuss Auto fährt riskiert den Versicherungsschutz

ADACADAC-Tipps: Was ist im Sommer im Straßenverkehr erlaubt & was nicht Auch bei steigenden Temperaturen müssen sich Autofahrer an die Verkehrsregeln halten, auch wenn diese nicht jedem präsent sind: Der ADAC informiert, was im Sommer im Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht und gibt zusätzlich Tipps: Sich barfuss oder mit Flip Flops ans Steuer zu setzen ist grundsätzlich erlaubt. Ein Bußgeld droht dabei nicht. Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt, können
Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine
Teilschuld zusprechen. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder
teilweise verweigern.

Wer bei großer Hitze in Badehose oder Bikini ins Auto steigen möchte, kann dies tun.
Es ist nicht verboten, sich leicht bekleidet hinters Steuer zu setzen. Aber: Auch auf
kurzen Strecken gilt, dass nur so viele Personen befördert werden dürfen, wie
Sitzplätze eingetragen sind. Ansonsten droht ein Bußgeld von 30 Euro.

Badeutensilien wie Luftmatratzen oder Schlauchboote dürfen generell auf dem
Autodach festgebunden werden. Die Ladung muss jedoch immer so gesichert sein,
dass sie selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht
wegrutschen oder runterfallen kann. Wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert ist,
droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.

Nicht jede Sonnenbrille eignet sich zum Autofahren: zu dunkle oder zu knallige
Gläser können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen.
Deswegen sollte die Tönung höchstens 75 Prozent betragen. Wer das Autoinnere
und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte, muss beachten, dass
nur die hinteren Fenster verdunkelt werden dürfen. Die Windschutzscheibe und die
vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben. Ein Verkleben der Scheiben ist nur mit
zugelassener Folie erlaubt. Der ADAC rät deshalb zu mobilen Lösungen, zum
Beispiel mit Saugnäpfen. Sollte die Sicht des Fahrers jedoch eingeschränkt sein,
droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro.

Wer bemerkt, dass ein Kind oder ein Haustier in einem verschlossenen Auto ist,
muss umgehend die Polizei informieren. Schnell können die Temperaturen durch die Sonneneinstrahlung im Inneren des Autos auf über 60 Grad Celsius steigen und somit
lebensgefährlich werden.

Auch wenn Fahrten in den Urlaub für Kinder meist langweilig sind – sie dürfen nicht
im Wohnwagen oder Wohnmobil spielen. Auch in Wohnmobilen müssen alle
Passagiere angeschnallt auf den Sitzen, bzw. im Kindersitz gesichert bleiben.

Wer sein Campingfahrzeug auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch
übernachten, sofern es nicht durch Schilder verboten ist.

Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder Wohnwagen verstößt nicht gegen den Grundsatz des Gemeingebrauchs, wonach die Straße vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs zu benutzen ist.

Der Fahrer ist sogar verpflichtet, Fahrten in übermüdetem Zustand zu vermeiden.

Der Gemeingebrauch wird jedoch überschritten, sobald das Parken campingähnlich wird, wenn zum Beispiel Tische und Stühle aufgestellt werden.