„Wenn es alleine nicht mehr geht…“

Sprechstunde der Betreuungsstelle in Putzbrunn Mitarbeiter der Betreuungsstelle informieren über die gesetzliche Vertretung Erwachsener Krankheit, Unfall oder Alter. Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen.

Hat man bereits selbst eine Vertrauensperson umfangreich bevollmächtigt, kann diese für einen handeln. Ist das nicht der Fall und reichen andere Hilfen nicht aus, kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, der den Betroffenen in der Regelung seiner wichtigen Angelegenheiten unterstützen kann.

Als Betreuer wird vorrangig ein Angehöriger bestellt. Nur wenn es keinen geeigneten Angehörigen gibt oder eine neutrale Person erwünscht wird,übernehmen Berufsbetreuer die Funktion.

Eine rechtliche Betreuung meint aber nicht die persönliche soziale Betreuung vor
Ort, sondern eine gesetzliche Vertretung nach außen. Der Betreuer steht dem
Betroffenen beispielsweise bei der Erledigung schriftlicher und finanzieller
Angelegenheiten (gegenüber Behörden, Heimen usw.) mit Rat und Tat zur Seite.

Individuelle Beratung vor Ort an jedem letzten Mittwoch im Monat Die für die Gemeinde Putzbrunn zuständige Mitarbeiterin der Betreuungsstelle Landkreis München, Frau Lebeau, bietet an jedem letzten Mittwoch im Monat zwischen 14 und 15 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus Putzbrunn an. Start ist am 29. April.

Dabei können Fragen zu den Voraussetzungen und der Führung gesetzlicher Betreuungen sowie zur Erstellung und Ausübung von Vollmachten gestelltwerden.

Zusätzlich wird die kostenpflichtige Beglaubigung von Vollmachten angeboten.Um vorherige Terminabsprache unter Tel.089-6221-2840 wird gebeten.