Sprechstunde der Betreuungsstelle in Oberhaching.
Mitarbeiter der Betreuungsstelle informieren über die gesetzliche Vertretung Erwachsener
Krankheit, Unfall oder Alter. – Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen.
Hat man bereits selbst eine Vertrauensperson umfangreich bevollmächtigt, kann diese für einen handeln. Ist das nicht der Fall und reichen andere Hilfen nicht aus, kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, der den Betroffenen in der Regelung seiner wichtigen Angelegenheiten unterstützen kann.
Als Betreuer wird vorrangig ein Angehöriger bestellt. Nur wenn es keinen geeigneten Angehörigen gibt oder eine neutrale Person erwünscht wird, übernehmen Berufsbetreuer die Funktion.
Eine rechtliche Betreuung meint aber nicht die persönliche soziale Betreuung vor Ort, sondern eine gesetzliche Vertretung nach außen. Der Betreuer steht dem Betroffenen beispielsweise bei der Erledigung schriftlicher und finanzieller Angelegenheiten (gegenüber Behörden, Heimen usw.) mit Rat und Tat zur Seite.
Individuelle Beratung vor Ort
Die für die Gemeinde Oberhaching zuständige Mitarbeiterin der Betreuungsstelle Landkreis München, Frau Lina Salerno bietet am Montag, den 07.09.2015 um 09.00 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Oberhaching im kleinen Sitzungssaal an.
Dabei können Fragen zu den Voraussetzungen und der Führung gesetzlicher Betreuungen sowie zur Erstellung und Ausübung von Vollmachten gestellt werden.
Zusätzlich wird die kostenpflichtige Beglaubigung von Vollmachten angeboten.
Um vorherige Terminabsprache unter Tel. 089 / 6221-1773 wird gebeten.