Weihnachtsdankeschön für Müllmänner: Bitte nur Sachspenden

In der Vorweihnachtszeit bedanken sich viele Münchnerinnen und Münchner bei „ihren“ Müllmännern für die im Jahr geleistete Arbeit. Dazu weist der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) darauf hin, dass seit 2008 aus Gründen der Gleichbehandlung aller Beschäftigter der Landeshauptstadt München ausschließlich einmalige Sachspenden im Wert von maximal 15 Euro erlaubt sind. Bargeld und bargeldähnliche Leistungen wie Gutscheine, Telefonkarten oder Lose dürfen die Müllader und -fahrer, wie alle Beschäftigten der Landeshauptstadt München, nicht
annehmen.

„Wir freuen uns, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Müllmännern und der pünktlichen und zuverlässigen Leerung der Tonnen zufrieden sind und dies, ebenso wie die schwere körperliche Arbeit, die unsere Mitarbeiter leisten, honorieren wollen,“ erklärt Helmut Schmidt, Zweiter Werkleiter des AWM.

„Das kann selbstverständlich auch geschehen:
Kleine Aufmerksamkeiten wie etwa Plätzchen, Lebkuchen oder andere Lebensmittel, auch Getränke oder etwa Kalender bis zu einem Sachwert von 15 Euro werden von den Müllwerkern gerne angenommen.

“ Bereits seit 2001 dürfen städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laut Stadtratsbeschluss keine Trinkgelder annehmen. Damit wird der besonderen Stellung des öffentlichen Dienstes Rechnung getragen, da dies dazu beiträgt, den Anschein von Vorteilsnahme abzuwehren.

Für die Müllmänner galt lange Zeit eine Ausnahmeregelung, die der Oberbürgermeister im Jahr 2008 aufhob, um die Gleichstellung innerhalb der Stadtverwaltung und auch die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWM zu erreichen.

Ebenso wie die Müllmänner leisten etwa auf den zwölf Wertstoffhöfen, bei der Sperrmüll-Abholung, beim Giftmobil, im Gebrauchtwaren- Kaufhaus Halle 2, in den Werkstätten und auf der Deponie Nord- West Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWM bei Wind und Wetter körperliche Arbeit und haben Kontakt mit den Kunden. Ihnen ist die Annahme von Trinkgeld ebenfalls bereits seit 2001 untersagt.