Für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen,
also die häuliche Abwasserkanalisation und die Regenwasserableitung, sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer verantwortlich. Abwasserkanäle und Schächte müssen laut Gesetz dicht sein, denn anderenfalls können das Grundwasser oder der Boden verunreinigt
werden, oder es kann Fremdwasser in die Kanalisation eindringen.Der Nachweis auf Dichtigkeit muss regelmäßig und schriftlich erbracht werden. Was es dabei zu beachten gibt, wann der Nachweis wo eingereicht werden muss und welche mög-lichen Schäden drohen, erläutert der Sachverständige in der Wasserwirtschaft, Diplomingenieur Boris John, am Donnerstag, 6. Februar, ab 18 Uhr im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10. Bei seinem Vortrag beantwortet der Experte auch individuelle Fragen. Der Eintritt ist frei.