Vorsicht: Fahrverbote in vielen italienischen Innenstädten

ADACEmpfindliches Bußgeld droht / Vorab registrieren lassen in Stadthotels Zahlreiche italienische Innenstädte sind inzwischen für Nichtanlieger gesperrt. Die  Fahrverbotszonen (italienisch: Zona a traffico limitato, abgekürzt ZTL) sollen die
historischen Stadtzentren vom Verkehr freihalten und dadurch die Luft- und
Umweltverschmutzung verringern. Verstöße gegen das Einfahrtverbot werden laut
ADAC empfindlich geahndet: Mindestens 80 Euro beträgt das Bußgeld. Dieser
Betrag verdoppelt sich, sofern nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird.

Ausnahmen gelten vielerorts beispielsweise für Fahrzeuge von Touristen, deren
Hotels in der ZTL liegen. Dort kann man das Kennzeichen vorab oder bei der
Ankunft registrieren lassen und so problemlos die oftmals videoüberwachte ZTL
passieren. Auch behinderte Verkehrsteilnehmer erhalten in vielen Städten eine
Zufahrtsberechtigung, wenn sie einen Nachweis bei der entsprechenden italienischen
Kommune vorlegen. Wichtig: Die Freischaltung sollte man sich von Hotel oder
Kommune bestätigen lassen, um gegen etwaige Bußgeldbescheide Einspruch
einlegen zu können.

Übrigens: Auf der Suche nach einer Sehenswürdigkeit oder einem Parkplatz kann es
passieren, dass man versehentlich mehrmals hintereinander in eine ZTL einfährt und
von einer Videokamera erfasst wird ? dann wird der Betrag für jede Einfahrt erneut
fällig. Auch wenn der Verstoß mit einem Mietwagen geschieht, entgeht man der
Geldbuße nicht: Die Autovermietungen geben die Mieterdaten weiter und berechnen
darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro. Darum gilt generell:
Auf Schilder mit Durchfahrtsverboten achten und im Zweifelsfall für die Fahrt ins
Stadtzentrum auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.