
Am Dienstag, 01.06.2021, gegen 11:00 Uhr, erhielt ein über 80-jähriger Münchner einen Telefonanruf von einem unbekannten Mann, der sich gegenüber dem Senior als vermeintlicher Polizeibeamter ausgab. Er gab an, dass in einem sichergestellten Rucksack, der angeblich zuvor bei einem Raubüberfall verwendet worden war, ein Zettel mit dem Vor-und Familiennamen des über 80-Jährigen sowie seiner Wohnadresse aufgefunden worden sei.
Nachdem der Senior auf Befragen durch den falschen Polizeibeamten angegeben hatte, dass er weder Bargeld noch Wertgegenstände in seiner Wohnung haben würde, wurde er von dem falschen Polizeibeamten angewiesen Bargeld von seiner Bank abzuheben und dieses persönlich an einen verdeckten Ermittler zu übergeben.
Nachdem der über 80-Jährige einen mittleren Bargeldbetrag von seiner Bank abgehoben hatte, übergab er diesen noch am Tattag an einen sogenannten Abholer an seiner Wohnadresse.
Als der Senior den echten Notruf 110 der Münchner Polizei verständigte, um sich nach dem Verbleib seines Geldes zu erkundigen, flog der Betrug auf. Aufgrund der verspäteten Verständigung der Polizei wurden keine Fahndungsmaßnahmen im Tatortnahbereich durchgeführt.
Die AG Phänomene hat die weiteren Ermittlungen in dieser Sache übernommen.
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, dass sie die Angerufenen über vermeintliche Einbrüche in der Nachbarschaft informieren. Sie behaupten, dass sie deshalb in der Wohnung mögliche Geld- bzw. Schmuckbestände kontrollieren müssten. Oder, dass die eigenen Personalien auf mitgeführten Listen bei festgenommenen Einbrechern gefunden wurden.
Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde. Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht eindeutig legitimieren können.
Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.
Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und teilen Sie keine Bankverbindungsdaten mit.