Vierbeiner brauchen auf Reisen einen Pass

Quelle:ADAC
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Impfungen sind zwingend vorgeschrieben / Innerhalb der EU besteht Kennzeichnungs-Pflicht Wer mit seinem Haustier ins Ausland reisen möchte, hat eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Innerhalb und außerhalb der EU gelten unterschiedliche
Einreisebestimmungen für Tiere. Der ADAC empfiehlt daher, sich rechtzeitig über
die Vorschriften zu informieren und mindestens einen Monat vor der Abreise an die
obligatorischen Impfungen beim Tierarzt zu denken.
Innerhalb der EU müssen Vierbeiner eindeutig gekennzeichnet sein. Dafür ist seit
Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht. Eine vor diesem Stichtag erfolgte und gut lesbare
Tätowierung wird ebenfalls anerkannt. Außerdem ist der EU-Heimtierausweis
mitzuführen, der vom Tierarzt ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum
Tier, seinem Besitzer und der durchgeführten Tollwutimpfung enthalten. Die
Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
In Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist bei Hunden zusätzlich eine
Behandlung gegen Bandwürmer Pflicht.

Nicht-EU-Länder haben länderspezifische Besonderheiten. Die EU-Regeln
übernommen haben jedoch die Schweiz und Liechtenstein, hier genügen Mikrochip,
EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Norwegen verlangt bei Hunden zusätzlich
die Behandlung gegen Bandwurm.

Bei der Wiedereinreise aus Ländern wie Norwegen, der Schweiz, Australien, den
USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU.
Ansonsten muss noch vor der Abreise in Deutschland ein Tollwut-Antikörpertest
durchgeführt werden. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden.