Am 02.07.2019, gegen 20.40 Uhr, fuhr ein 27-jähriger Münchner mit einem E-Scooter auf der Ingolstädter Straße. Er wurde von Polizeibeamten kontrolliert und dabei stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht der Elektrokleinstfahrzeugverordnung entsprach. Dazu stand der 27-Jährige unter dem Einfluss von Drogen. Der E-Scooter wurde sichergestellt und es wurde eine Blutentnahme beim 27-Jährigen durchgeführt. Er wurde wegen eines Fahrens unter Drogeneinwirkung, eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz angezeigt. Danach wurde er wieder entlassen.
Am 03.07.2019, gegen 23.10 Uhr, fuhr ein 32-jähriger Münchner mit einem E-Scooter auf dem Gehweg der Taunusstraße. Er wurde von Polizeibeamten kontrolliert. An dem Fahrzeug war kein Versicherungskennzeichen angebracht. Dazu wurde Alkoholgeruch bei dem Fahrer festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 ‰. Bei dem 32-Jährigen wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Er wurde wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und wegen einer Trunkenheit im Verkehr angezeigt.
Am 05.07.2019, gegen 02.20 Uhr, wurden drei US-Amerikaner festgestellt, die mit E-Scootern am Isartorplatz fuhren. Einer von ihnen war mit auffälligen Schlangenlinien unterwegs. Ein Atemalkoholtest bei dem 52-Jährigen ergab einen Wert von über 1,4 ‰. Bei ihm wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme durchgeführt. Er wurde wegen der Trunkenheit im Verkehr angezeigt. Bei einem 35-jährigen US-Amerikaner ergab eine Atemalkoholkontrolle ebenfalls einen Wert von über 1,4 ‰. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und es wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Bei einem 24-jährigen US-Amerikaner ergab der Atemalkoholtest einen Wert von über 0,8 ‰. Er durfte nicht weiterfahren und wurde wegen dieser Ordnungswidrigkeit angezeigt.
Am 05.07.2019, gegen 01.25 Uhr, fuhr eine 31-jährige Münchnerin mit einem E-Scooter auf dem Radweg der Ottostraße. Auf dem E-Scooter befand sich noch ein 27-jähriger Mitfahrer aus dem Landkreis München. Die beiden wurden angehalten und kontrolliert. Dabei wurde ein starker Alkoholgeruch bei der 31-Jährigen festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,8 ‰. Die Weiterfahrt wurde untersagt und es wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Sie wurde wegen der Trunkenheit im Verkehr angezeigt. Bei dem 27-Jährigen ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 0,6 ‰. Er wurde dieser Ordnungswidrigkeit angezeigt.
Am 05.07.2019, gegen 14.30 Uhr, fuhren zwei Finnen (29 und 30 Jahre alt), zusammen auf einem E-Scooter auf dem Radweg am Goetheplatz. Sie fielen durch einen unkoordinierten Fahrstil auf und wurden kontrolliert. Beide waren erheblich alkoholisiert. Atemalkoholteste ergaben Werte von über 1,6 ‰ bei dem 30-Jährigen und über 2,4 ‰ bei dem 29-Jährigen. Bei beiden wurden Blutentnahmen durchgeführt und sie wurden jeweils wegen dieser Trunkenheit im Verkehr angezeigt.
Am 06.07.2019, gegen 01.50 Uhr, fuhr ein 17-Jähriger aus dem Landkreis München mit einem E-Scooter auf der Beethovenstraße. Er wurde kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 ‰. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und der 17-Jährige wurde wegen einer Trunkenheit im Verkehr angezeigt.
Am 06.07.2019, gegen 04.05 Uhr, fuhr ein 20-jähriger Australier mit einem E-Scooter am Bavariaring. Er hatte Probleme, sich auf dem Fahrzeug zu halten, und er fuhr in auffälligen Schlangenlinien. Er wurde von Polizeibeamten kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,4 ‰. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und es wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Der 20-Jährige wurde wegen einer Trunkenheit im Verkehr angezeigt.
Am 07.07.2019, gegen 04.45 Uhr, fiel Polizeibeamten ein 29-jähriger Hamburger auf, der mit einem E-Scooter auf der Auenstraße fuhr. Er wurde kontrolliert und ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,2 ‰. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und es wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Er wurde wegen seiner Trunkenheit im Verkehr angezeigt.
In den letzten Tagen stellte die Münchner Polizei täglich über 20 Fahrten mit E-Scootern fest, bei denen die Fahrer alkoholisiert waren. Wir weisen darauf hin, dass die Benutzung von E-Scootern unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln gefährlich ist und dass alle verkehrsrechtlichen Bestimmungen für Kraftfahrzeuge in Bezug auf Alkohol und Drogen auch für E-Scooter gelten.