Die Zahl der Verkehrstoten in München hat im vergangenen Jahr einen neuen Tiefststand erreicht. Darauf hat Münchens Polizeivizepräsident Michael Dibowski am Montag (07.03.2022) hingewiesen und betonte zugleich: „Wir dürfen nicht vergessen, dass die Menschen bei einem Verkehrsunfall völlig unerwartet aus dem Leben gerissen werden. Hinter jedem Verkehrstoten steht daher auch immer ein tragisches Schicksal und ein schmerzlicher Verlust für die Angehörigen.“
Noch nie seit dem Beginn der Aufzeichnungen gab es weniger Verkehrsunfalltote auf Münchens Straßen als im vergangenen Jahr. Insgesamt 15 Menschen, darunter acht Senioren (ab 65 Jahre), kamen 2021 durch Verkehrsunfälle ums Leben. Dibowski erklärte: „Das sind 15 Verkehrstote zu viel! Der deutliche Rückgang der Verkehrstoten ist zwar im Ergebnis ein positiver Erfolg, jedoch könnten noch mehr schwerwiegende Verkehrsunfälle vermieden werden.“ So war beispielsweise in fünf tödlichen Verkehrsunfällen Geschwindigkeit die Hauptunfallursache. Zwei Menschen kamen ums Leben, weil im Straßenverkehr Alkohol im Spiel war. „Unser primäres und langfristiges Ziel ist es, die Zahl der Verkehrstoten noch weiter zu reduzieren“, bekräftigte der Polizeivizepräsident. Die Münchner Polizei passte dazu fortlaufend ihr Verkehrssicherheitskonzept an und setzte dieses auf verschiedenen Handlungsfeldern um.
Insgesamt ereigneten sich 44.456 Verkehrsunfälle in München, rund 1,1 % weniger als im Jahr 2020 und der niedrigste Stand seit über 40 Jahren. „Alle zwölf Minuten ereignet sich ein Unfall. Einen großen Teil der Verkehrsunfälle nehmen dabei sogenannte Klein-Unfälle ein, bei denen lediglich Sachschäden entstanden sind und auch keine schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten zu Grunde liegen“, erklärte Dibowski. Vor allem die Zahl der Verkehrsunfälle mit Sach- und Personenschäden sind im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Dennoch wurden in München 2021 insgesamt 6.649 Personen (teils auch schwer) verletzt. Die durch die Verkehrsunfälle in München entstandenen Sachschäden beliefen sich für das Jahr 2021 auf mehr als 70 Millionen Euro.
In 2.975 Fällen (-13,0 %) wurden im vergangenen Jahr Verkehrsunfälle mit einer Beteiligung von Radfahrern von der Polizei aufgenommen. Insgesamt 2.658 Radfahrer wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt, davon 318 schwer. Gleichwohl das Tragen von Fahrradhelmen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, können durch Fahrradhelme Kopfverletzungen oft vermieden oder zumindest in ihrem Ausmaß verringert werden. Der Polizeivizepräsident betonte: „Unfälle mit Radfahrern sind immer gefährlich, denn Radfahrer haben keine Knautschzone. Bei Zusammenstößen und Stürzen kommt es daher schnell auch zu schweren Verletzungen. Meine Bitte daher: Schützen Sie sich, indem Sie freiwillig einen Helm tragen.“
Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle mit Beteiligung eines E-Scooters auf insgesamt 319 mehr als verdreifacht. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 269 Personen verletzt – 35 davon schwer. „Unklar bleibt jedoch, wie viele solcher Verkehrsunfälle der Polizei gar nicht erst gemeldet werden“, fügte Dibowski hinzu. Über 1.300 Fahrten unter Alkoholeinfluss mit E-Scootern zeigen, dass einige nach wie vor zu sorglos mit dem E-Scooter unterwegs sind. „Für die Nutzung eines E-Scooters benötigen Sie keinen Führerschein. Sie können Ihren Führerschein aber dennoch verlieren, wenn Sie betrunken mit einem E-Scooter unterwegs sind“, mahnt der Polizeivizepräsident, denn für die elektrobetriebenen Kleinstfahrzeuge gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Pkw.
Die erneut rückläufige Verkehrsunfallbilanz in München ist auch ein Ergebnis der kontinuierlichen Verkehrssicherheitsarbeit der Münchner Polizei. In verschiedenen Projekten soll die Verkehrssicherheitsarbeit deshalb, gemeinsam mit anderen Institutionen, künftig weiter gebündelt und noch effektiver gestaltet werden. So findet beispielsweise am Samstag, 07.05.2022, ein bayernweiter „Landestag der Verkehrssicherheit“ in München statt. Zudem kündigte Dibowski den Beginn eines Probebetriebs für hauptamtliche Fahrradstreifen, die Fortsetzung von Kontrollmaßnahmen im fließenden und ruhenden Verkehr und eine Stärkung der präsidiumsinternen Organisation der Verkehrspolizei an.