
Am Freitag, 08.09.2023, gegen 20:15 Uhr, fuhr eine 18-Jährige mit Wohnsitz in München mit einem VW Pkw auf der Barerstraße stadteinwärts. Dort musste sie verkehrsbedingt anhalten.
Zeitgleich fuhr hinter ihr eine bislang unbekannte Fahrerin mit einem grünen Pkw. Diese wechselte aufgrund des stockenden Verkehrs vom rechten Fahrstreifen auf den linken und blieb dort dann stehen. Ein 49-Jähriger mit Wohnsitz in München fuhr mit einem Fahrrad ebenfalls die Barerstraße stadteinwärts. Er blieb neben dem grünen Pkw stehen.
Als der Verkehrsfluss wieder einsetzte, wollte die unbekannte Fahrzeugführerin auf den rechten Fahrstreifen zurückwechseln und bemerkte dabei nach den ersten Ermittlungen den 49-jährigen Radfahrer nicht. Zu einer Berührung zwischen dem Pkw der unbekannten Fahrzeugführerin und dem Fahrrad des 49-Jährigen kam es nicht.
Der 49-Jährige fiel in dieser Situation gegen das Heck des Pkw der 18-Jährigen und schlug mit seinem Kopf gegen die Heckscheibe. Die Heckscheibe ging dadurch zu Bruch. Der 49-Jährige wurde leicht am Kopf verletzt und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus zur ambulanten Behandlung gebracht. Der 49-Jährige trug zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Fahrradhelm.
Die unbekannte Fahrzeugführerin entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle in Richtung Gabelsbergerstraße/Karolinenplatz, ohne zuvor ihren Pflichten als Unfallbeteiligte nachzukommen.
Während der Unfallaufnahme kam es zu keinen Verkehrsbeeinträchtigungen.
Die Münchner Verkehrspolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise zum Unfall und zum flüchtigen Pkw bzw. dessen Fahrerin im Bereich der Barer Straße zwischen der Theresienstraße und Gabelsbergerstraße machen können, werden gebeten, sich mit dem Unfallkommando, Tegernseer Landstraße 210, 81549 München, Tel.: 089/6216-3322, in Verbindung zu setzen.
Hinweis der Münchner Verkehrspolizei.
Durch das Tragen von Fahrradhelmen können Kopfverletzungen oft vermieden oder zumindest kann das Ausmaß der Verletzungen verringert werden. Obwohl das Tragen von Fahrradhelmen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Münchner Polizei grundsätzlich allen Fahrradfahrenden entsprechende Helme zu tragen.
Dazu appelliert die Münchner Polizei an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich stets vorausschauend, umsichtig und vorsichtig im Straßenverkehr zu verhalten und gegenseitig Rücksicht, insbesondere auf die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden, zu nehmen.