Am Sonntag, 18.06.2023, gegen 14:50 Uhr, fuhr ein 57-Jähriger mit Wohnsitz in München mit einem BMW Kraftrad auf dem Georg-Brauchle-Ring in Richtung Dachauer Straße, wo er rechts abbiegen wollte. Hierzu befuhr er nach den ersten Ermittlungen den abgetrennten Fahrstreifen für Rechtsabbieger. Im Einmündungsbereich zur Dachauer Straße gilt die Verkehrsregelung „Vorfahrt gewähren“.
Zeitgleich befuhr ein 78-Jähriger mit Wohnsitz in München mit einem Fahrrad die Dachauer Straße stadteinwärts auf dem dortigen Fahrradweg. Der 78-Jährige fuhr dabei verbotswidrig auf dem rechten Fahrradweg und wollte die Kreuzung zum Georg-Brauchle-Ring geradeaus überqueren.
Hierbei kam es im Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß des Motorrades mit dem Fahrrad. Der 78-Jährige zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Er trug keinen Fahrradhelm. Der 57-jährige Motorradfahrer verletzte sich bei dem Unfall leicht.
Der Gesamtschaden wird auf über 2.000 Euro geschätzt.
Während der Verkehrsunfallaufnahme kam es nur zu leichten Verkehrsbeeinträchtigungen.
Die Münchner Verkehrspolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Hinweis der Münchner Verkehrspolizei
Durch das Tragen von Fahrradhelmen können Kopfverletzungen oft vermieden oder zumindest kann das Ausmaß der Verletzungen verringert werden. Obwohl das Tragen von Fahrradhelmen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Münchner Polizei grundsätzlich allen Fahrradfahrenden entsprechende Helme zu tragen.