Umwandlungsverbot, WEG-Reform & Co.: Das ändert sich zum Jahreswechsel für Immobilienbesitzer und -käufer

Umwandlungsverbot, WEG-Reform & Co.: Das ändert sich zum Jahreswechsel für Immobilienbesitzer und -käufer

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Zum Ende eines in jeder Hinsicht herausfordernden Jahres kommt auf Immobilienbesitzer und -käufer noch einmal ein umfangreiches Paket an Neuerungen zu. Nicht genug damit, dass auch wegen der Corona-Pandemie vor allem die städtischen Immobilienmärkte leergefegt sind, die Hoffnung machenden Nachrichten zu einem Corona-Impfstoff könnten zudem einen Anstieg der zuletzt niedrigen Hypothekenzinsen bedeuten. Darüber hinaus bringen die Neuregelung der Makler-Courtage, die Anfang Dezember in Kraft getretene WEG-Reform sowie das auf den Weg gebrachte Baulandmobilisierungsgesetz einschneidende Veränderungen mit sich.

 • Kabinett beschließt Baulandmobilisierungsgesetz mit umstrittenen Neuregelungen
• Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 01.12.20
• Neuregelung der Makler-Courtage zum 23.12.20
• Möglicher Anstieg von Hypothekenzinsen durch Impfstoffentwicklung

 

„Mit den jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen wird eine für Immobilieneigentümer und -käufer ohnehin schon angespannte Situation noch schwieriger“, urteilt Rudolf Naßl, Mitglied des Vorstands der Hausbank München eG, verantwortlich für das Ressort Immobilienwirtschaft, zu den anstehenden Änderungen. „Insbesondere das mit kleinen Einschränkungen nun doch eingeführte Umwandlungsverbot, aber auch einige mit der WEG-Reform verabschiedete Neuerungen, stellen unsere Kunden vor größere Herausforderungen“.

Umwandlungsverbot

Am 4. November hat das Bundeskabinett das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen, mit dem auch das lange umstrittene Umwandlungsverbot – zeitlich befristet bis zum 31.12.25 – in Kraft treten würde. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen dann in angespannten Wohnungsmärkten untersagen. Mit Folgen insbesondere für Selbstnutzer, womit sich die Wahrscheinlichkeit für steigende Preise erhöhen dürfte. Zudem kann das neue „Baugebot“ Grundstückseigentümer dazu verpflichten, freie Flächen im Rahmen bestimmter Fristen mit Wohnungen zu bebauen. Immerhin: Dank der neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohnen“ soll das Bauen am Ortsrand in einvernehmlichem Miteinander wieder unkomplizierter werden. Die Zustimmung des Bundestages zum Baulandmobilisierungsgesetz steht allerdings noch aus.

WEG-Reform

Bereits am 1. Dezember ist die WEG (Wohnungseigentumsgesetz)-Reform in Kraft getreten, mit der zahlreiche Neuregelungen im Wohnungseigentumsrecht einher gehen. Diese haben in erster Linie einen Abbau von Hürden für Umbauten und Sanierungen zur Folge. So kann künftig schon ein einzelner Wohnungseigentümer Um- und Einbauten wie E-Ladestationen oder einen Glasfaseranschluss von den übrigen Eigentümern verlangen, muss die Kosten aber selbst tragen. Für umfangreichere Sanierungsarbeiten, zum Beispiel an der Fassade, muss in Zukunft die Mehrheit der Eigentümer stimmen. Wurde das Ergebnis mit einfacher Mehrheit erzielt, werden nur diejenigen Eigentümer an den Kosten beteiligt, die für die Maßnahme gestimmt haben. Bei einer Zweidrittelmehrheit, die mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile umfasst, werden alle Eigentümer zur Kasse gebeten. Zwar sind reine Online-Eigentümerversammlungen auch weiterhin nicht vorgesehen, allerdings kann einzelnen Eigentümern künftig eine Online-Teilnahme ermöglicht werden. Nicht zuletzt deshalb will die Hausbank München ihr jüngst gelaunchtes CRM-Tool VS3+ um die Funktionalität ergänzen, Eigentümerversammlungen auch digital unterstützt durchzuführen.

Neuregelung der Makler-Courtage

In Bayern und weiteren neun Bundesländern ist sie ohnehin längst gängige Praxis, im Rest der Republik gilt sie ab dem 23. Dezember: Die hälftige Teilung der Makler-Courtage zwischen Käufer und Verkäufer. Dies besagt das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. „Kaufinteressenten und Eigentümer mit Immobilien in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, sollten die Neuregelung beachten, wenn Sie einen Makler beauftragen“, rät Naßl.

Möglicher Anstieg der Hypothekenzinsen

Eine grundsätzlich sehr gute Nachricht fordert hingegen unter Umständen schnelleres Handeln beim Bau und Kauf von Immobilien. Denn während sich Hypothekenzinsen zuletzt fast auf Rekordtief bewegt haben, könnte die jüngste Ankündigung eines Corona-Impfstoffes schon bald zu deren Erhöhung führen. Wer ein Objekt gefunden hat, dem ist deshalb geraten, sich das aktuelle Zinsniveau zu sichern.

Über die Hausbank München eG
Die Hausbank München eG wurde 1908 als genossenschaftliche Selbsthilfeeinrichtung für Hausbesitzer gegründet und ist heute eine der zehn größten Genossenschaftsbanken in Bayern. Aus der Kompetenz für Immobilien heraus entwickelte sich die Hausbank München zur Bank, die Immobilienbesitzer im Bereich der Immobilienfinanzierung, Vermögensentwicklung und Zukunftsvorsorge ganzheitlich betreut. Viele der Kunden sind als Mitglieder der Genossenschaft gleichzeitig Eigentümer der Bank. Seit den 1970er Jahren ist die Hausbank München außerdem mit ihrem Kautions-Service und ihrer Software zur Immobilienverwaltung VS3 sowie seit Mai 2020 mit der Softwaresuite VS3+ (www.vs3plus.de) Dienstleister für die Immobilienwirtschaft. Sie betreut hier bundesweit mehr als 1.300 Immobilienverwalter mit über 25.000 Immobilien, mehr als 500.000 Einheiten und rund 1 Mio. Kautionskonten. Im Jahr 2020 erhielt die Hausbank München erneut die Auszeichnung Deutschlands Kundenchampions für herausragendes Kundenbeziehungsmanagement und hohe emotionale Kundenbindung. Mehr Informationen: www.hausbank.de