UEFA bestätigt: München bleibt Austragungsort der EURO 2020

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© mymuenchen

Die Landeshauptstadt München bleibt im Sommer 2021 am Ball: Das Exekutivkomitee der Europäischen Fußball-Union (UEFA) bestätigte München als Austragungsort der UEFA EURO 2020.

In der Fußball-Arena München werden wie geplant die drei Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft gegen Weltmeister Frankreich (15. Juni, 21 Uhr), Europameister Portugal (19. Juni, 18 Uhr) und gegen Ungarn (23. Juni, 21 Uhr) stattfinden. Dazu wird am 2. Juli (21 Uhr) ein Viertelfinale in der Landeshauptstadt ausgespielt. Die UEFA bestätigte damit zehn der ursprünglich zwölf geplanten Host Cities für die paneuropäische Fußball-Europameisterschaft vom 11. Juni bis 11. Juli 2021. Dublin wird bei der EM kein Austragungsort mehr sein, die dort geplanten Vorrundenspiele werden in St. Petersburg ausgespielt, das geplante Achtelfinale in London. Zudem ersetzt Sevilla Bilbao als Host City.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich freue mich, dass wir die UEFA davon überzeugen konnten, dass München auch ohne Zuschauergarantie ein attraktiver Spielort ist. München wird mit einem angemessenen Szenario die vier EM-Spiele in der Landeshauptstadt umsetzen. Oberste Priorität genießt dabei natürlich weiterhin die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung in der Corona-Pandemie. Dennoch ist die Entscheidung eine Bestätigung unseres Standpunkts und der bisherigen Arbeit aller Beteiligten.“

Die vom EURO-Organisationsteam der Landeshauptstadt München entworfenen Szenarien bieten alle Optionen, um auf die Infektionslage zum Zeitpunkt des Turniers angemessen vorbereitet zu sein: das Lead-Szenario (14.500 Zuschauern, 21,6% der Gesamtkapazität), sowie ein Upscale Szenario (27.000 Zuschauern, 40,2% der Gesamtkapazität) und ein Backup-Szenario (0 und 7.000 Personen, zirka 10% der Gesamtkapazität) decken die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten ab.

Welches Szenario bei der UEFA EURO 2020 umgesetzt werden kann, wird die zum Turnierzeitraum gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgeben. Dennoch können auf Basis der Entscheidung nun weitere wichtige Vorbereitungen fortgesetzt werden.