Ausgefallene Scheinwerfer, kaputte Blinker – seit Jahren bilden Beanstandungen an der Beleuchtung die größte Mängelgruppe bei der Hauptuntersuchung. Das belegen auch die Ergebnisse des TÜV Reports 2014. Bereits sieben Prozent der Autos, die das erste Mal auf der Prüfgasse vorfahren, erscheinen in schlechtem Licht. Wegen der Sicherheitsrelevanz werden inzwischen viele Lichtmängel als erheblich eingestuft. Warum kümmern sich Autofahrer so wenig um die Lichtanlage? Eine Ursachensuche von den TÜV SÜD-Experten.
„Da ist doch nur ein Birnchen durchgebrannt“ – so oder ähnlich reagieren Autofahrer, wenn bei der Hauptuntersuchung der Sachverständige Beleuchtungsmängel notiert. „Das Unverständnis ist dabei mitunter groß“, berichtet Eberhard Lang von TÜV SÜD. Ein Grund für die hohe Zahl der Beanstandungen ist offensichtlich ein geringes Bewusstsein für die Wichtigkeit des Lichts bei der Verkehrssicherheit. Ein weiterer liegt in den Vorschriften zur Hauptuntersuchung begründet: „Der Gesetzgeber hat sie in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Unser Ermessensspielraum ist deutlich kleiner geworden“, sagt Lang. Demnach sind Mängel an der Beleuchtung seit 2012 unbedingt als erheblich einzustufen – das bedeutet, vor der Reparatur gibt es die Plakette nicht.
Zuverlässigkeit: Scheinwerfer und Leuchten sind in den vergangenen Jahrzehnten nur besser geworden. Viele der Lampen brennen seltener durch. Bei denen in Xenonscheinwerfern ist in der Regel nur ein Wechsel im Autoleben nötig. In der Signalbeleuchtung, also bei Blinkern, Brems- und Rücklichtern, tun häufiger LEDs Dienst, die gar nicht mehr ersetzt werden müssen. Eine zuverlässigere Verkabelung und bessere Lampensockel-Konstruktionen sorgen ebenfalls für weniger Probleme. Technisch gesehen könnte eigentlich alles besser aussehen. Fakt ist aber: Mit gut 16 Prozent durchschnittlicher Quote bei den erheblichen Lichtmängeln beim TÜV Report 2014 sehen die Lampen deutlich schlechter aus als beispielsweise die Bremsen mit gut einem Prozent.
Bewusstsein: In den Köpfen mancher Autofahrer ist das Autolicht noch nicht als sicherheitsrelevant angekommen – im Gegensatz zu beispielsweise den Bremsen oder der Lenkung. „Kaum jemand würde mit einer Bremse fahren, die nur auf einer Seite wirkt. Den Ausfall einer Scheinwerferlampe ignorieren manche dagegen monatelang“, sagt der Experte von TÜV SÜD. Sogar entsprechende Warnlampen im Cockpit werden dabei „übersehen“. Obwohl auch der Gesetzgeber bei der Eingruppierung von Beleuchtungsmängeln bis vor ein paar Jahren noch großzügiger war, ist die Rechtslage aber eindeutig: Mängel müssen schon immer „unverzüglich“ beseitigt werden.
Prüfkriterien: Seit zwei Jahren gelten härtere Regeln für die Hauptuntersuchung. Beim Licht ist jetzt beispielsweise auch ein zu tief eingestellter Scheinwerfer ein erheblicher Mangel. Der Prüfer darf in einem solchen Fall keine Plakette mehr kleben. „Die Gleichstellung mit zu hoch leuchtendem Licht ist logisch“, sagt Eberhard Lang. „Zu geringe Reichweite kann die Sicherheit ebenfalls gefährden.“ Ein weiterer und häufiger „erheblicher Mangel“ ist eine nicht funktionierende Leuchtweitenregulierung. Diese erfreut sich nicht gerade großer Aufmerksamkeit bei den Autobesitzern. „Manchmal sind die Leute überrascht, weil sie den Regler noch nie zur Kenntnis genommen oder gar benutzt haben“, weiß der Experte. Doch an der Beanstandung und der folgenden Reparatur ändert das nichts.
Teile: Manches Problem hat seinen Grund in Mängeln bei den zur Reparatur verwendeten Teilen. „Nicht jede im Markt erhältliche Lampe hält die vorgeschriebenen Toleranzen ein“, erläutert Lang. Die „Birnchen“ seien heute High-Tech-Teile. Nach einem Tausch mit fragwürdigen Exemplaren stimmen die Scheinwerfereinstellung oder Lichtverteilung vielleicht nicht mehr. Mit Markenlampen ist dieses Risiko einer Beanstandung zumindest geringer. Grundsätzlich sollte aber nach jedem Lampentausch die Scheinwerfereinstellung geprüft und bei Bedarf neu eingestellt werden. Die Ansprüche an diese Arbeit und die dabei verwendeten Geräte sind hoch. Do-it-yourself ist nicht möglich.
Umbauten: Früher gaben falsch angebaute Zusatzscheinwerfer häufigen Anlass zur Beanstandungen. Heute sind es eher regelwidrig montierte und geschaltete Tagfahrleuchten. Diese dürfen beispielsweise bei eingeschaltetem Hauptlicht nicht oder nur gedimmt leuchten. Wenn das nicht so ist, muss der Prüfer es anmerken. Und ganz klar muss er eingreifen, wenn er illegale Beleuchtungseinrichtungen entdeckt. „Dazu zählen die so genannten Conversion Kits, die eine Xenonlampe oder LED-Module in Halogenscheinwerfer bringen“, erklärt Lang. Damit stimmen die optischen Eigenschaften des Scheinwerfers nicht mehr und das Auto blendet. Nicht genehmigte Teile fallen zunehmend auf und landen in der Statistik.
Kurz-Check: Alle haben es in der Fahrschule gelernt, so gut wie keiner macht es: Vor jeder Fahrt soll sich der Fahrer eigentlich von der Funktion der Beleuchtung überzeugen. Warum dies jedoch nicht einmal vor der Fahrt zur Prüfstelle geschieht, ist unverständlich. „Gar nicht selten werden Autos vorgeführt, an denen zum Beispiel ein Rück- oder Bremslicht defekt ist“, berichtet Lang. „So etwas kann jeder selbst bemerken und dann beheben lassen.“ Die Wiedervorführung samt Kosten und Zeitverlust ließen sich gut vermeiden.
Info: Der TÜV Report 2014 ist ab Freitag, 6. Dezember 2013, zum Preis von 4,50 Euro in den TÜV SÜD Service-Centern und im Handel erhältlich.
Alle Informationen zum TÜV Report 204 unter www.tuev-sued.de/tuev-report-2014