TÜV SÜD informiert über Promillegrenzen für Radfahrer

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75,9 Millionen Fahrräder gab es 2019 nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) in Deutschland. Radfahren ist inzwischen ganzjährig beliebt. Im Sommer kommen noch einmal viele Genussradler hinzu, die Ausflüge ins Grüne oder in den Biergarten mit dem Drahtesel unternehmen. Dann gehört für viele auch die Radlermaß als erfrischendes Biermischgetränk dazu. Doch Vorsicht: Auch beim Fahrrad gibt es eine Promilleobergrenze. Wie hoch diese ist und worauf Fahrradfahrer achten sollten, weiß Andrea Häußler, Verkehrsexpertin und Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Life Service GmbH.

Wieviel Alkohol ist erlaubt?

Dass Alkohol am Autolenker ein Verkehrsvergehen ist, ist allseits bekannt. Aber auch auf dem Fahrrad gibt es eine Promilleobergrenze. Sie liegt mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als bei Kraftfahrzeugen. Wer aber dann erwischt wird, riskiert, was viele nicht wissen, sogar seinen Pkw-Führerschein. „Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss kann eine hohe Geldstrafe, den Führerscheinverlust und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen“, erklärt Andrea Häußler.

Wieviel Alkohol eine Person trinken kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier spielen der Alkoholgehalt der Getränke, die Trinkgeschwindigkeit, das Körpergewicht und das Geschlecht eine Rolle. Auch eine „solide Unterlage“ in Form von Nahrungsmitteln kann einen Unterschied machen. Allerdings sollte man vermeiden, sich an vermeintliche Grenzen herantrinken zu wollen. Es gilt auch hier: Eine Verkehrsteilnahme ist nur ohne Alkohol sicher!

Rad lieber stehen lassen

Wer nach dem Genuss von Alkohol nicht mehr sicher auf den Beinen ist und sich schwindelig fühlt, sollte das Fahrrad lieber stehen lassen und auf das Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen. Denn dies sind Anzeichen dafür, dass der Promillewert im Blut bereits zu hoch für eine Fahrradfahrt ist. Schwingen sich Fahrradfahrer trotzdem auf ihren Drahtesel und werden mit einem Wert von 1,6 Promille und mehr erwischt, hat das ernste Folgen: Laut Bußgeldkatalog 2020 erhalten sie drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe sowie eine Anordnung zur MPU. Bestehen Radfahrer die MPU nicht, kann es zum Fahrverbot kommen – sie müssen ihren Auto-Führerschein abgeben. Auch ein lebenslanges Fahrrad-Fahrverbot kann die Behörde verhängen. Damit es nicht soweit kommt, rät Andrea Häußler, die MPU ernst zu nehmen und als Chance sehen, über das eigene Verhalten nachzudenken. Zeigen sie den Willen zur Veränderung, können Betroffene die eigene Mobilität schnellstmöglich zurückgewinnen.

Schon ab 0,3 Promille droht übrigens eine Strafanzeige, wenn Radfahrer auffällig fahren, andere gefährden oder gar einen Unfall verursachen. Die TÜV SÜD-Verkehrsexpertin rät Fahrradfahrern daher zu mäßigem Alkoholkonsum und einem Promillerechner, mit dem sie ihren Promillewert besser einschätzen können. Und Vorsicht ist auch am nächsten Tag angesagt: Da der Körper nur rund 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbaut, kann der Promillewert nach einer durchzechten Nacht unter Umständen auch noch am Morgen so hoch sein, dass man besser öffentliche Verkehrsmittel zur Arbeit wählt.

Mehr Infos unter: www.tuvsud.com/mpu