TÜV SÜD: informiert über die Neue Punktereform

Neues Fahreignungsregister bringt viele Veränderungen mit sich  Am 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Kraft. Die Kartei in Flensburg heißt künftig Fahreignungsregister und sieht insgesamt drei Maßnahmenstufen vor. Die sicherheitsgefährdenden Punkte verfallen bei der Umstellung nicht, sie werden lediglich in das neue System umgerechnet. Betroffene können jedoch nach wie vor durch die Teilnahme an einem Seminar Punkte abbauen. Wer bis zum 30. April 2014 einen entsprechenden Kurs besucht, kann je nach Punktestand sogar in eine niedrigere Maßnahmenstufe rutschen.

Die Experten von TÜV SÜD erklären, wie es funktioniert und mit welchen Änderungen Verkehrsteilnehmer rechnen müssen.

Das neue Fahreignungsregister ist in vier Stufen eingeteilt. Bei einem Stand von bis zu drei Punkten erfolgt lediglich die Vormerkung im Register. Die drei darauffolgenden Stufen sind sogenannte Maßnahmenstufen. Bei vier bis fünf Punkten erhalten Verkehrssünder eine Ermahnung, bei sechs bis sieben eine Verwarnung und bei acht wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Um diese zurück zu bekommen, müssen Betroffene eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ablegen. „Mithilfe einer MPU wird die Fahreignung festgestellt“, erklärt Gerhard Laub, Fachlicher Leiter Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin bei der TÜV SÜD Life Service GmbH. „Die Untersuchung ist eine Chance für den Betroffenen, zu zeigen, dass er eigene kritische Verhaltensweisen erkannt und verändert hat und damit das Punktekonto in Flensburg künftig leer bleibt.“

Ab 1. Mai gilt das neue System. So werden beispielsweise bis zu drei alte Punkte zu einem im neuen System, acht bis zehn zu vier oder 16 bis 17 zu sieben. Neu ist auch, dass es nur noch bei sicherheitsgefährdenden Verstößen Punkte gibt.

Fehlt an einem Auto zum Beispiel die Umweltplakette, muss der Halter nur eine Geldstrafe zahlen. Außerdem bedeutet die Umstellung auf das Fahreignungsregister längere Tilgungsfristen für Betroffene.

So werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach zweieinhalb Jahren, grobe Ordnungswidrigkeiten, die mit zwei Punkten geahndet werden, nach fünf Jahren und Straftaten, die drei Punkte nach sich ziehen, erst nach zehn Jahren getilgt.

Die Tilgung ist neuerdings unabhängig von neuen Eintragungen.

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Quelle: ADAC

TÜV SÜD bietet weiterhin Möglichkeit zum Punkteabbau Fahrer, die aktuell maximal acht Punkte haben, können noch bis 30. April 2014 bis zu vier Punkte nach den bisherigen Regelungen abbauen und damit gegebenenfalls in eine günstigere Maßnahmenstufe rutschen.

Auch im neuen Fahreignungsregister bleibt die Möglichkeit des freiwilligen Punkteabbaus bestehen. Betroffene mit maximal fünf Punkten können durch die Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. „Die Fahreignungsseminare ersetzen die bisherigen Aufbauseminare und kombinieren den verkehrspädagogischen mit dem verkehrspsychologischen Teil“, erläutert Axel Uhle, Mitglied der Geschäftsführung bei der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH. „Von den obligatorischen vier Sitzungen finden zwei in einer Fahrschule statt.

Bei den anderen beiden handelt es sich um Gespräche mit einem Verkehrspsychologen.“ Die psychologischen Gespräche können ab dem 1. Mai 2014 sowohl bei der TÜV SÜD Life Service GmbH als auch bei der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH durchgeführt werden. Weitere Informationen zum Thema sowie Anmeldung unter www.tuev-sued.de/pluspunkt oder www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/mpu.