Personen, die Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schulen, müssen ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren. Das schreibt das Gesetz in seiner Änderung vom 13. Dezember 2016 vor. Schulungspersonal muss sich spätestens alle vier Jahre in geeigneten Kursen fortbilden. Die TÜV SÜD Akademie bietet entsprechende Weiterbildungen an.
Der dreitägige Kurs umfasst alle Gebiete, die für die berufliche Tätigkeit der Ausbilder wichtig sind. Dabei stehen mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten auf dem Programm. Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie berichten über technische Fragestellungen, wirtschaftliches Fahren und gesetzliche Vorschriften. Auch die Themen Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit stehen auf dem Programm. Innerhalb dieser Bereiche können die Teilnehmer ihre Themen jedoch frei wählen und sich ihre Lehrinhalte individuell zusammenstellen.
Schulungsinhalte können beispielsweise aktuelle Fahrsicherheitssysteme und Tipps zur Ladungs-sicherung nach VDI 2700 sein. Aber auch für die persönliche und didaktische Weiterentwicklung des Schulungspersonals stehen die TÜV SÜD-Dozenten zur Verfügung. Ziel der Weiterbildung ist es, das Wissen der Fortbilder in den jeweiligen Fachbereichen zu vertiefen und moderne Moderationstechniken zu vermitteln, die eine Weiterbildung interessanter gestalten.
Weitere Informationen sowie Anmeldeformulare für Ausbilder von Berufskraftfahrern finden Sie auf unserer Website unter https://www.tuev-sued.de/akademie/5125019.