Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Bildunterschrift: Bei Grenzkontrollen erwischen Bundespolizisten am Münchner Airport regelmäßig Straftäter, viele von ihnen bereits verurteilt und von der Justiz gesucht. Am Donnerstag nahmen die Bundesbeamten wieder einen mit Haftbefehl gesuchten Reisenden fest.
Quelle: Bundespolizei

-Bundespolizisten verhaften gesuchten Reisenden am Münchner Flughafen-

Flughafen München – Die Regeln in Deutschland hatten ihn in der Vergangenheit wohl nicht wirklich interessiert. Erst war er in unserer Republik anscheinend besoffen mit dem Auto unterwegs gewesen, hatte sich dann Polizisten gegenüber nicht ganz so kooperativ verhalten und später auch die gerichtlich geforderte Wiedergutmachung für sein Verhalten ignoriert. Am Sonntag (10. Februar) haben Bundespolizisten im Satellitenterminal einen mit Haftbefehl gesuchten russischen Staatsangehörigen festgenommen. Die Beamten entdeckten einen Haftbefehl der Hamburger Justiz gegen den 48-Jährigen, als der bei seiner Reise von Moskau nach Paris in München die grenzpolizeiliche Einreisekontrolle ins Schengengebiet durchlaufen musste. Auch jetzt in München war der säumige Zahler erst alles andere als kooperativ und einsichtig. Nachdem er sich dann schließlich doch von den Bundespolizisten überzeugen ließ, seine Strafe zu bezahlen, durfte er die Wache auch wieder verlassen.

Der Russe lief den Bundesbeamten in die Arme, als er aus Moskau kommend am frühen Sonntagnachmittag im Satellitenterminal des Münchner Airports weiter nach Paris fliegen wollte. Ein Richter am Amtsgericht in Hamburg hatte den Mann aus der russischen Hauptstadt bereits im Oktober 2016 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu 900 Euro Geldstrafe oder 30 Tagen Ersatzhaft verurteilt. Den Richterspruch hatte der heute 48-Jährige wohl ebenso wenig ernst genommen wie die Promillegrenzen in Deutschland. So war er der Hamburger Justiz bis heute eben diese 900 Euro Geldstrafe plus 416 Euro und elf Cent an Verfahrenskosten schuldig geblieben. Daher hatte die Staatsanwaltschaft in der Hansestadt den säumigen Zahler im Juni letzten Jahres mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Moos-Airport jetzt.

Außerdem sollten die Bundespolizisten dabei noch eine Ausschreibung ebenfalls aus Hamburg vom August 2016 zur Aufenthaltsermittlung im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den Russen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte entdecken.

Auch bei der Bundespolizei zeigte sich der Festgenommene anfangs nicht gerade einsichtig, behauptete gar, nicht der Gesuchte zu sein. Nach gutem Zureden seitens der Bundesbeamten und Aufklärung über die Alternativen, war der 48-Jährige dann doch gewillt, seine Justizschulden zu begleichen. Allerdings konnte der Russe den Betrag mangels Liquidität vor Ort nicht bezahlen. Also musste ihm seine daheimgebliebene Angetraute zur Seite springen und den nötigen Geldbetrag auf sein Kreditkartenkonto überweisen. Nachdem das Geld eingegangen war, er es abgehoben und an die Bundespolizisten übergeben hatte, durfte der Mann die Wache der Bundespolizei auch wieder verlassen. Seinen Weiterflug hatte er da allerdings bereits verpasst.