Trickdiebstahl durch falschen Handwerker – Untersendling

Quelle Polizei Präsidium München

Am Mittwoch, 06.07.2022, läutete ein bislang unbekannter männlicher Täter, gegen 12:00 Uhr, an der Wohnungstür einer über 80-Jährigen mit Wohnsitz in München. Der Täter behauptete, dass es im Nahbereich zu Wasserrohrbrüchen gekommen wäre und er nun auch die Wasseranschlüsse in ihrer Wohnung überprüfen müsse.

Der vermeintliche Handwerker begab sich zunächst in die Küche, wo er den Wasserhahn aufdrehte. Anschließend ging er in das Badezimmer und wies die Seniorin an, den Duschkopf zu halten, während das Wasser lief. Nach etwa fünf Minuten verließ der Mann die Wohnung wieder und gab an, dass alles in Ordnung wäre.

Erst nach mehreren Stunden bemerkte die Rentnerin, dass ihr Einkaufskorb fehlte und zahlreiche hochwertige Schmuckstücke im Wert von mehreren 10.000 Euro entwendet wurden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass sich ein zweiter Täter von der über 80-Jährigen unbemerkt Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft hatte. Dort nahm er den Schmuck an sich, als sie durch den vermeintlichen Handwerker abgelenkt wurde.

Das Kommissariat 65 (Trickdiebstahl) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die Seniorin konnte den Täter wie folgt beschreiben:
Männlich, ca. 25 Jahre alt, 175 cm groß, gebräunte Haut, glatte, mittelblonde nach hinten frisierte Haare, sprach mit bayerischem Einschlag und war bekleidet mit einem hellen T-Shirt und einer dunklen Hose

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich Oberländerstraße, Implerstraße und Plinganserstraße (Untersendling) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.

Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.