Trickdiebstahl durch falschen Handwerker – Neuhausen

Quelle Polizei Präsidium München

Am Freitag, 23.12.2022, gegen 14:00 Uhr, klingelte ein unbekannter Mann an der Wohnungstür einer 80-Jährigen Frau mit Wohnsitz in München. Der Mann gab sich dabei als Handwerker aus und verschaffte sich unter dem Vorwand, die Wasserleitung überprüfen zu müssen, Zutritt zu der Wohnung der Rentnerin.

Im Badezimmer lenkte der Täter die 80-Jährige ab, wodurch ein zweiter bislang unbekannter Täter ebenfalls in die Wohnung eintreten konnte und aus dem Schlafzimmer unbemerkt Schmuck und Bargeld im Wert von mehreren Tausend Euro entwendete.

Nachdem die Täter die Wohnung verlassen hatten, fiel der Rentnerin der Verlust ihrer Wertgegenstände auf, da die Schubladen im Schlafzimmer durchwühlt waren.

Eine Anzeigenerstattung bei der örtlichen Polizeidienststelle fand erst statt, nachdem sich die 80-Jährige ihrer Tochter anvertraut hatte.

Die weiteren Ermittlungen zum Fall führt das Kommissariat 65 (Trickbetrug)

Der Täter konnte wie folgt beschrieben werden:

Männlich, ca. 45 Jahre alt, ca. 175 cm groß, schlank, sprach hochdeutsch, west-nordeuropäischer Typ, unrasierter 3-Tage-Bart; trug berufstypische Kleidung für Handwerker (Arbeitshandschuhe, blaue Latzhose).

Zeugenaufruf:

Wer hat im angegebenen Zeitraum in der Lothstraße, Agnesstraße und Schleißheimer Straße (Neuhausen/Maxvorstadt) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65 Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:

In letzter Zeit kam es zu einer Häufung von Trickdiebstählen. Falsche Handwerker gaben vor, in Wohnungen Wasserdruck messen zu müssen bzw. nach einem Wasserrohrbruch in der Nachbarschaft nach dem Rechten sehen zu müssen. Teilweise wurde die Rückzahlung von zu viel bezahlten Gebühren als Aufhänger genutzt, um in die Wohnung der alten Leute zu kommen.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut, keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen. Rückzahlungen von Gebühren bzw. eine Einforderung von Nachzahlungen werden nicht an der Haustür erledigt.