Trickdiebstahl durch falsche Handwerker – Schwabing-West

Quelle Polizei Präsidium München

Am Dienstag, 23.01.2024, kam eine über 90-Jährige mit Wohnsitz in München gegen 12:00 Uhr, vom Einkaufen zurück zu ihrem Wohnanwesen. Mit ihr betrat ein ihr unbekannter Mann ebenfalls das Mehrfamilienhaus.

Kurz nach dem die über 90-Jährige ihre Wohnung betreten hatte, klingelte plötzlich eben dieser Mann an ihrer Tür. Er gab an, aufgrund von Komplikationen an der Sanitäranlage in ihr Badezimmer zu müssen.

Im Badezimmer täuschte er dann Arbeiten vor und lenkte die Seniorin ab, indem er diese zum Betätigen und Halten des Duschkopfes aufforderte. Während dessen stand der Täter im Türrahmen und zog kurzfristig die Badezimmertür zu. In dieser Zeit gelangte vermutlich eine zweite Person in die Wohnung und entwendete diverse Schmuckstücke und Bargeld im Wert von mehreren Zehntausend Euro.

Die über 90-Jährige bemerkte erst nach Verlassen des vermeintlichen Handwerkers den Diebstahl und informierte im Anschluss eine Angehörige.

Die weiteren Ermittlungen hat das Kommissariat 55 (Trickdiebstahl) übernommen.

Der Täter wurde wie folgt beschrieben:

Täter 1:
Männlich, Alter nicht schätzbar, ca. 175 cm groß, dicke Statur mit auffallendem Bauchansatz; Kleidung: blaue Handwerkerhose mit Hosenträgern, hellblaue Arbeiterjacke, rosafarbene FFP2-Maske

Täter 2:
Keine Beschreibung möglich

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Hiltenspergerstraße, Elisabethstraße und Agnesstraße (Schwabing-West) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 55, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:

Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser, Sanitärinstallateure oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.

Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.