Trickdiebstahl durch falsche Handwerker – Pasing

Blaulicht
Symbolbild
Am Mittwoch, 18.11.2020, gegen 13:15 Uhr, klingelten bei einer 79-Jährigen mit Wohnsitz in München im Bereich der Gräfstraße/Cervantesstraße zwei bislang unbekannte Täter und gaben sich gegenüber der Bewohnerin als Dachdecker aus. Sie gaben an, Schäden am Dach ihres Anwesens reparieren zu wollen. Sie gaben weiter an, dass sich der Schaden auf etliche tausend Euro belaufen würde und baten die 79-Jährige darum, das Geld von der Bank zu holen.

Einer der Täter ging zusammen mit der 79-Jährigen zur deren Bankfiliale. Dort wurde ein vierstelliger Geldbetrag abgehoben. Als “Vorauszahlung“ wurden mehrere hundert Euro an einen der Täter übergeben. Die gutgläubige 79-Jährige wurde weiterhin im Glauben gelassen, dass handwerkliche Tätigkeiten verübt wurden. Als sie abgelenkt war von einem der Täter, entwendete der andere Täter den Rest des abgehobenen Bargeldes. Beide Täter konnten flüchten
Die 79-Jährige erstattete am Donnerstag, 19.11.2020 Anzeige bei der Polizeiinspektion 45 (Pasing).

Die Ermittlungen zu diesem Fall führt das Kommissariat 65 der Münchner Kriminalpolizei.

Die 79-Jährige konnte die Täter wie folgt beschreiben:

Täter 1:
Männlich, ca. 175 cm, ca. 40 Jahre, kurze Haare; bekleidet mit dunkler Arbeitskleidung

Täter 2:
Männlich, ca. 180 cm, ca. 40 Jahre, kurze Haare; bekleidet mit dunkler Arbeitskleidung

Zeugenaufruf:
Wem sind im angegebenen Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Gräfstraße/Cervantesstraße oder in deren näheren Umgebung aufgefallen?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Terminvereinbarung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung oder dem Hausmeister Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht!

Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.