Thalkirchner Brücke: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h

Auf der Thalkirchner Brücke wurde aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (u.a. Fahrbahnquerschnitt < 5,50 m) eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h mittels Zeichen 274 StVO angeordnet.

Hinsichtlich der erhöhten Rutschgefahr wird in den Wintermonaten mit dem entsprechenden Zusatzzeichen darauf hingewiesen.