Die Regierung von Oberbayern hat die Prüfung des amtlichen Endergebnisses der Stadtratswahl für München vom 15. März 2020 abgeschlossen. Eine Änderung bei der Sitzverteilung oder bei den gewählten Stadträtinnen und Stadträten ergibt sich demnach nicht. Eine Prüfung ist gesetzlich vorgesehen und wird nach jeder Kommunalwahl von der für die Landeshauptstadt München zuständigen Regierung von Oberbayern durchgeführt.
Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass in manchen Fällen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beim Auszählen in den Wahllokalen Stimmzettel für vollständig ungültig erklärt haben, auf denen für Kandidat*innen Einzelstimmen vergeben und gleichzeitig oben mehrere Gesamtlisten angekreuzt wurden. Richtig ist es in solchen Fällen aber, die Einzelstimmen zu werten und nur die Listenkreuze nicht zu zählen. Das korrekte Vorgehen wurde den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern im Vorfeld in Schulungen intensiv und anhand praktischer Übungen vermittelt. Am Wahltag standen Musterbeispiele von befüllten Stimmzetteln als Entscheidungshilfe zur Verfügung, in denen auch die beschriebene Fallkonstellation von mehreren Listenkreuzen und gleichzeitiger Einzelstimmvergabe erklärt wurde.
Die Regierung von Oberbayern hat alle Beschlüsse der Wahlvorstände über die Gültigkeit beziehungsweise Ungültigkeit der Stimmzettel geprüft und falls erforderlich korrigiert. In der Summe sind jetzt mehr Stimmzettel gültig, daraus ergibt sich aber keine Änderung bei der Sitzverteilung des Stadtrats. Auch bei den gewählten Stadträtinnen und Stadträten bleibt alles gleich.
Veränderungen ergaben sich lediglich ab der zweiten Nachkommastelle bei den prozentualen Stimmenanteilen der Parteien und Wählergruppen. Innerhalb der Fraktionen und Wählergruppen im Stadtrat und innerhalb der Nachrückerlisten gibt es zum Teil Positionsänderungen in der Listenreihung. Erst bei Ausscheiden von Stadtratsmitgliedern käme gegebenenfalls eine andere Person als bisher als Nachrückerin oder Nachrücker zum Zug. Die von einer geänderten Reihung betroffenen Bewerberinnen und Bewerber der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen werden von der Regierung von Oberbayern informiert und angehört. Mit einer abschließenden Entscheidung der Regierung von Oberbayern ist voraussichtlich ab Mitte Dezember zu rechnen.
Laut Regierung von Oberbayern liegen keine Anhaltspunkte vor, die eine weitergehende Prüfung oder Neuauszählung rechtfertigen würden.