Stadtrat beschließt stufenweise Einführung des Dieselfahrverbots

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Die Vollversammlung des Stadtrats hat die Inkraftsetzung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München und die darin festlegte
stufenweise Einführung eines Dieselfahrverbots jetzt beschlossen.


Die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans tritt am 11. Januar 2023 in
Kraft. Die erste Maßnahmenstufe des Dieselfahrverbots für Fahrzeuge der
Abgasnormen Euro 4 und schlechter startet zum 1. Februar 2023 in der
um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone.

Es gilt in dieser Stufe
eine generelle Ausnahme mittels Beschilderung für Anwohner*innen und

Lieferverkehr. Einzelausnahmen zum Dieselfahrverbot gemäß § 1 Absatz 2

der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgeset

zes (BImSchV) können im Kreisverwaltungsreferat ab Mitte Januar 2023

beantragt werden.

Aufgrund der Kurzfristigkeit genügt bis zum 30. April
2023 als Zufahrtsberechtigung der Nachweis der erfolgten Antragstellung.


Nachdem der Stadtrat am 26. Oktober den Entwurf der 8. Fortschreibung

des Luftreinhalteplans beschlossen hatte, fand vom 27. Oktober bis 12.

Dezember die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung statt. 118 Bürger*innen,

sieben Verbände und acht Gebietskörperschaften haben Stellungnahmen

abgegeben, die von der Stadtverwaltung gesichtet und inhaltlich geprüft

wurden.

Aus den vorgebrachten Einwendungen ergaben sich folgende Konkretisierungen des Ausnahmekonzepts:

Ausnahme für Inhaber*innen eines Handwerkerparkausweises in allen
drei Stufen

In Stufe 1 und 2: alle weiteren Handwerkerfahrzeuge, deren Einsatz als Werkstattwagen oder zum Transport unbedingt erforderlich ist. Voraus
setzung ist zudem, dass der Handwerksbetrieb in der Handwerksord
nung (Anlage A oder B) aufgelistet ist oder es sich um eine vergleichbare
Tätigkeit (z.B. Wartungsdienst, Installation Großgeräte) handelt.


In Stufe 1 und 2: Ausnahmen für Fahrzeuge mit gültigem Parkausweis für gewerbliche Anlieger*innen für einen Bereich innerhalb der Umweltzone.
Die Regelungen für Menschen mit Behinderung gemäß der Allgemeinverfügung gelten für Fahrzeuge, mit denen diese Personen fahren oder
gefahren werden.


Zufahrt zum Campingplatz Thalkirchen für Camping-Mobile.Diese Aspekte sind in der Allgemeinverfügung aufgenommen, so dass keine Einzelbeantragung notwendig ist.

Darüber hinaus gilt:
Einzelausnahmen sind zudem nicht nur für Schichtdienstleistende möglich, sondern generell für Personen zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit,
sofern ein Ausweichen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist.

Aufnahme der allgemeinen Querungsmöglichkeit der Isar über die Brudermühlbrücke mittels Beschilderung.

Alle im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Aspekte wurden bei der finalen Erstellung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und insbesondere bei der Abwägung der verhältnismäßigen Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen berücksichtigt. Insbesondere der Stufenplan sowie das konkretisierte Ausnahmekonzept fangen die eingegangenen Einwände auf. In der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sind ab alle Einwände und Stellungnahmen systematisch dargestellt und kommentiert.

Die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München wird im Referat für
Klima- und Umweltschutz, Bayerstraße 28a, Zimmer 4087, (Mo-Do 9-17
Uhr, Fr 9-13 Uhr) vom 10. Januar bis zum 25. Januar 2023 zur Einsicht
nahme ausgelegt. Online ist die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
unter
muenchen.de/umweltzone einzusehen. Dort werden auch weitere Informationen und Hintergründe sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung gestellt.