Aschheim/München – Die Zelte und Töpfe sind leer: 1.400 Cannabis-Stecklinge sind weg. In den Geschäftsräumen der Natur-Erlebniswelt in Aschheim (Landkreis München) und in den Läden von Hanf.com in München (Tal 40 und Einsteinstraße 163) ist es am Donnerstag, den 22. Mai 2025, zu einer polizeilichen Durchsuchung gekommen. Die Maßnahme fand im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft München I gegen zwei Beschuldigte statt.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden wird den Beschuldigten vorgeworfen, seit Februar 2025 in mehreren Ladengeschäften in München und Aschheim eine Vielzahl von Cannabispflanzen verkauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein vorsätzliches Handeltreiben mit Cannabis gemäß § 34 KCanG. Im Zentrum der Maßnahmen stand jedoch vor allem der Handel mit Cannabis-Stecklingen.
Die Polizei beschlagnahmte laut Wenzel Cerveny rund 1.400 Stecklinge, darunter unter anderem Sorten wie „Amnesia“ mit einem THC-Gehalt von 22–24 %. Die Produktionsräume der Natur Erlebniswelt sind seitdem leer – sämtliche Anzuchtzelte und Regale sind geräumt, Töpfe ohne Pflanzen stapeln sich, die Frühjahrsproduktion ist vollständig vernichtet.
Existenzielle Bedrohung
Wenzel Cerveny und Naturwelt-Geschäftsführerin Silke Cerveny zeigten sich schockiert über das Vorgehen: „Gerade im Frühjahr erzielen wir bis zu 50 Prozent unseres Jahresumsatzes mit Stecklingen für den privaten Eigenanbau. Das ist unsere Hauptsaison – und jetzt stehen wir vor leeren Regalen und einer existenziellen Bedrohung.“
Wenzel Cerveny weist darauf hin, dass sich sein Unternehmen strikt an die Vorgaben des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) halte. Unterstützung erhält er dabei durch ein juristisches Gutachten des renommierten Paderborner Anwalts Kai-Friedrich Niermann, der auf Cannabisrecht spezialisiert ist.

Es sei unverständlich, so Cerveny, dass bereits im Mai 2024 drei Polizeibeamte der Drogenfahndung eine Razzia durchführten und schon damals alles mitnehmen wollten. Nach Einsicht des Gutachtens und stundenlangen Telefonaten des Anwalts mit der Staatsanwaltschaft sei auf eine Beschlagnahme verzichtet worden. Ein Jahr lasse die Staatsanwaltschaft die Stecklinge verkaufen. Jetzt behaupte sie, erst ab Februar 2025 den Verkauf zur Kenntnis genommen zu haben, so Cerveny.
Rechtslage laut Gutachten eindeutig: Stecklingshandel erlaubt
Rechtsanwalt Niermann stellt in seinem Gutachten klar, dass der Handel mit Cannabis-Stecklingen – anders als der Handel mit blühenden Pflanzen – ausdrücklich zulässig sei. Stecklinge gelten laut § 1 Nr. 6 KCanG als Vermehrungsmaterial und sind gesetzlich nicht als „Cannabis“ im Sinne des Gesetzes definiert, solange sie keine Blüten- oder Fruchtstände aufweisen. Auch die Single Convention der Vereinten Nationen – Grundlage internationaler Drogenregulierung – schließt Samen und nicht blühende Pflanzenteile vom Cannabisbegriff aus.
„Der gewerbliche Handel mit Stecklingen ist durch das KCanG gedeckt, solange die Pflanzen keine Blüten oder Fruchtstände tragen. Das Gesetz soll den legalen Eigenanbau fördern – dafür braucht es legale Stecklinge,“ erklärt Niermann.
Die Natur Erlebniswelt fordert daher eine sachliche und rechtssichere Klärung der Vorwürfe. Man sei zu jeder Kooperation mit den Behörden bereit, verwehre sich jedoch gegen eine Kriminalisierung legaler Geschäftsaktivitäten.
Forderung nach Rechtssicherheit für Cannabis-Unternehmen
Wenzel Cerveny betont die Notwendigkeit einer klaren und praxisorientierten Auslegung der neuen Cannabis-Gesetzgebung: „Wir haben auf Basis eines fundierten Rechtsgutachtens gearbeitet und dem Gesetzgeber vertraut. Was jetzt passiert, ist nicht nur wirtschaftlich ruinös, sondern auch ein fatales Signal an die gesamte Branche.“ Nach über 30 Razzien seit 2019 beläuft sich der reine materielle Sachschaden auf über eine halbe Million Euro.
Das Unternehmen prüft derzeit rechtliche Schritte gegen die Beschlagnahme und wird sich mit Nachdruck für die Klärung der Rechtslage einsetzen.
