Der Gesetzgeber hat am 27. März mit dem Sozialschutz-Paket ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Gesellschaft und Wirtschaft abfedern soll. Der Referent für Arbeit und Wirtschaft, Clemens Baumgärtner, die Geschäftsführerin des Jobcenter München, Anette Farrenkopf, und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit München, Wilfried Hüntelmann, haben ihre Initiativen zur Unterstützung der Bevölkerung im Wirtschafts- und Sozialbereich abgestimmt – und so rasch auf das neue Gesetz reagiert.
Dank enger Zusammenarbeit und Augenmerk auf pragmatische Lösungen in dieser Ausnahmesituation leiten das Jobcenter, das Wirtschaftsreferat und die Agentur für Arbeit München folgende Maßnahmen ein:
Wirtschaftliche Hilfen für Münchner Unternehmen
Die Bayerische Staatsregierung hat am 16. März eine „Soforthilfe Corona“ für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Unternehmen und Freiberufliche mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können diese finanzielle Soforthilfe beantragen, wenn sie auf Grund der Corona-Krise in eine existenzbedrohende Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) ist mit der Prüfung der Anträge für Firmen beauftragt, die ihren Betriebssitz in München haben. Es bearbeitet die Anträge mit höchster Priorität, um sie nach positiver Prüfung rasch zur Auszahlung zu bringen.
Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft: „Mein Referat arbeitet mit Hochdruck an der Antragsbearbeitung. Von der raschen Auszahlung hängen viele Betriebe und Jobs in dieser Stadt ab. Trotz der vielfältigen Einschränkungen im Alltag wollen wir alles geben. Das sind wir als Referat für Arbeit und Wirtschaft nicht nur der Münchner Wirtschaft schuldig, das ist auch ein Zeichen der Solidarität in einer sehr schwierigen Zeit.“
Umfassende Informationen stellt das RAW im Internet unter https://t1p.de/soforthilfe-raw zur Verfügung.
Auch das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) des Referats für Arbeit und Wirtschaft bleibt in der Corona-Krise für die Sozialen Betriebe, die Projekte und nicht zuletzt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein verlässlicher Partner. Bereits am 17. März hat Wirtschaftsreferent Baumgärtner in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Einrichtungen und Projekte durch rückläufige Auslastung erst einmal keine Kürzungen zu befürchten haben. „Wir sind im stetigen und engen Austausch mit den geförderten Einrichtungen, um auf kritische Veränderungen möglichst rasch reagieren zu können. Wir wollen die finanziellen Auswirkungen für die Einrichtungen und Projekte des MBQ innerhalb des gesetzlichen Rahmens möglichst abfedern“, so Baumgärtner.
Neues Gesetz zu Kurzarbeitergeld
Immer mehr Betriebe stellen aktuell auf Kurzarbeit um. Die Bundesregierung hat die Bedingungen angepasst und den Zugang zu Kurzarbeitergeld deutlich erleichtert: Arbeitgeber können demnach bereits dann Kurzarbeitergeld beantragen, wenn zehn Prozent ihrer Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind – statt zuvor ein Drittel. Mit der vollen Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge, die Betriebe auch bei Kurzarbeit zu zahlen hätten, ist dieses Instrument auch für kleinere Unternehmen höchst attraktiv. Zudem können auch Zeitarbeitsfirmen die Leistung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Wilfried Hüntelmann, Vorsitzender der Agentur für Arbeit München: „Viele Arbeitgeber sowie auch die betroffenen Arbeitnehmer sind aktuell natürlich sehr in Sorge und stehen zum Teil vor existenziellen Problemen. Wir wollen alle Betroffenen durch unsere Beratung bestmöglich unterstützen und so Entlassungen vermeiden. In dieser schwierigen Lage konzentrieren wir uns auf schnelle Auszahlung der Gelder für Arbeitslose und Betriebe. Wir begrüßen diese Lockerungen sehr und hoffen, dass betroffene Arbeitgeber erst einmal daran denken, Kurzarbeitergeld zu beantragen statt Entlassungen auszusprechen.“
Um alle Anfragen und Anträge zügig zu bearbeiten, wurden regionale Rufnummern für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer eingerichtet. So können Arbeitgeber unter der Rufnummer 089-51549901 Fragen zum Kurzarbeitergeld stellen und Kurzarbeitergeld unter https://t1p.de/kurzarbeitergeld beantragen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedenen Bereichen der Agentur für Arbeit München sind telefonisch oder via Mail für Anfragen erreichbar.
Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Bürgerinnen und Bürger, denen durch die Corona-Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten, mittellos dazustehen. Besonders Freiberufler, Solo-Selbstständige und Kurzarbeiter aus Niedriglohnsektoren sind von den Folgen der Corona-Krise hart betroffen. Gerade diese Personengruppen erhalten nun durch das Sozialpaket einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Daher gilt ab sofort: Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für zwölf Monate weiterbewilligt. In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II stellt, soll deswegen jetzt umziehen müssen. Anette Farrenkopf, Geschäftsführerin des Jobcenter München: „Als Jobcenter München sind wir ein wichtiger Partner der städtischen Daseinsvorsorge. Wir tragen mit unserer Arbeit unmittelbar zur Funktionsfähigkeit des Sozialraums München bei. Rund 70.000 Menschen sind auf unsere Leistungsgewährung angewiesen.
Diese weiterhin pünktlich und zuverlässig zu erbringen, trägt in hohem Maße zum sozialen Frieden in unserer Stadt bei. Gerade in einer angespannten Zeit müssen sich die Menschen, die auf unsere Leistungen angewiesen sind, auf die Funktionstüchtigkeit der Jobcenter verlassen können. Die pünktliche und korrekte Auszahlung von Geldleistungen sichert jeden Monat die Existenzgrundlage unserer Kunden. In der aktuellen Ausnahmesituation konzentrieren wir uns daher auf die zügige Bearbeitung der Leistungsgewährung sowie der Neu- und Weiterbewilligungsanträge.
Die Leistungsgewährung für unsere Kunden ist zu jeder Zeit sichergestellt. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation haben wir auch viele Anfragen von Neukunden. Das sind zum Beispiel Selbständige, die von jetzt auf gleich keine Einnahmen mehr haben. Wir helfen selbstverständlich, ihren Lebensunterhalt und die Miete sicherzustellen. Wir sind uns durchaus der großen Herausforderung bewusst und haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, um diese außerordentliche Situation zu meistern.“
Vereinfachter Zugang zum Kinderzuschlag
Kinderzuschlag als Alternative zur Grundsicherung erhält, wessen Einkommen zwar für ihn selbst, nicht aber für seine Familie reicht. Bei Neuanträgen ist nun nur noch das Einkommen des letzten Monats (anstelle des letzten halben Jahres) entscheidend. Bei Einkommensverlusten, etwa von selbstständigen Eltern, entsteht so schneller ein Anspruch.