Gewerbeaufsicht überprüft Lenk- und Ruhezeiten Der Omnibus gilt als eines der sichersten Verkehrsmittel. Dennoch ereigneten sich in den vergangenen Jahren schwere Busunfälle mit Toten und Verletzten. Teilweise sind diese Unfälle auf technische Mängel der Fahrzeuge zurückzuführen und häufig auch durch die Übermüdung der Fahrer/innen verursacht. Straßen- und Betriebskontrollen zeigten, dass gegen die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen im Einzelfall massiv ver-stoßen wird.
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern überprüft deshalb in einer Schwerpunktaktion von März bis August 2015 insbesondere, ob Om-nibusfahrer die Lenk- und Ruhezeiten einhalten.Übermüdete Fahrer gefährden sich selbst, ihre Fahrgäste sowie andere Verkehrsteilnehmer. Es gilt überlange Lenkzeiten zu vermeiden und rechtzeitig ausreichende Pausen einzulegen. Für die Be-rufskraftfahrer gibt es spezielle Vorschriften zu maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten und zur Mindestdauer von Pausen und Ruhezeiten. Bei weiten Reisen ist oft ein zweiter Fahrer zum Wechsel erforderlich.
Zunehmender Verkehr, ungünstige Witterungsbedingungen und Zeitdruck stellen für das Fahrperso-nal eine hohe Belastung dar. Täglich benutzen Millionen Menschen in Deutschland den Omnibus als Verkehrsmittel im Linien-, Reise- und Fernbusverkehr. Sie erwarten Pünktlichkeit, einen sicheren Transport und einen ausgeruhten Fahrer. Mit der aktuellen Schwerpunktaktion zur Überprüfung der sogenannten Sozialvorschriften im Straßenverkehr sollen
- die Arbeitsbedingungen der Busfahrer verbessert,
- die Verkehrssicherheit der Fahrgäste und sonstiger Verkehrsteilnehmer erhöht,
- Unternehmen und Disponenten beraten und ein fairer Wettbewerb unterstützt werden.
Dazu wertet die Gewerbeaufsicht Daten der Lenk- und Ruhezeiten über mehrmonatige Zeiträume aus. Bei Verstößen können Bußgelder nicht nur gegen Unternehmer, sondern auch gegen Fahrer verhängt werden. Zudem unterliegen auffällige Betriebe einer engeren Kontrolle.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern unter der Tel.-Nr. 089 / 2176-1. Den Internetauftritt erreichen Sie unter www.gaa-m.bayern.de.