Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr über das Osterwochenende

Polizei Mini ganz

Über das vergangene Osterwochenende führte die Münchner Polizei im Bereich der Innenstadt an mehreren Örtlichkeiten ganzheitliche Verkehrskontrollen durch. Dabei standen illegale Veränderungen an Fahrzeugen, welche das Geräuschverhalten beeinflussen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und unnötiges Verursachen von Lärm im Vordergrund.

Hierzu setzte die Polizei zivile Fahrzeuge mit mobiler Videoüberwachungstechnik, Polizeibeamte in zivil sowie Experten zur Erkennung von Manipulationen an Kraftfahrzeugen ein.

Bei den Kontrollen wurden vier Motorräder und ein Pkw festgestellt, bei denen die Auspuffanlagen unzulässig technisch verändert worden waren und deshalb zu laut waren. Bei diesen Fahrzeugen wurde ein technisches Gutachten veranlasst, dessen Kosten die Betroffenen zusätzlich zu den fälligen Bußgeldern wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis zahlen müssen.
Weitere neun Fahrzeugführer wurden wegen unnötigen Lärms, wie Aufheulen lassen des Motors, beanstandet.

Daneben wurden zahlreiche hochmotorige Sportwagen aufgrund ihrer auffällig lauten Motor- bzw. Auspuffgeräusche kontrolliert. Hierbei konnten allerdings keine unzulässigen Manipulationen festgestellt werden. Die verbauten Auspuffanlagen, welche die hohen Geräuschpegel verursachten, waren alle serienmäßig und somit nicht zu beanstanden.

Ein Motorradfahrer wurde in der Leopoldstraße wegen Kennzeichenmissbrauchs angezeigt, weil er das Kennzeichen seines Kraftrades nach oben gebogen hatte, sodass es nicht mehr ablesbar war.

Ein Motorrollerfahrer fiel den Beamten auf, weil er mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs war. Er wurde wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.

Darüber hinaus wurde im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen auf der Leopoldstraße unter anderem ein Pkw mit 104 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen. Dieser Fahrzeugführer hat nun mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkten im Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot zu rechnen.