Schwarzarbeit im Visier des Zolls 2019: Mehr Mindestlohnverstöße, Straf- und Ordnungswidrigkeiten sowie Freiheitsstrafen

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Quelle Zoll Generalzolldirektion

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ist im vergangenen Jahr erfolgreich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, in besonders von Mindestlohnverstößen betroffenen Branchen vorgegangen.

Durch das am 18. Juli 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hat die FKS zusätzliche Befugnisse erhalten, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Bezahlung unter dem Mindestlohn, vor Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und vor Ausbeutung zu schützen. Mit seinen risikoorientierten Prüfungen will der Zoll vor allem gegen organisierte Formen der Schwarzarbeit vorgehen.

Im vergangenen Jahr prüfte die FKS 54.733 Arbeitgeber und leitete 114.997 Strafverfahren und 31.366 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Dabei wurden rund 10% mehr Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt als noch im Jahr 2018. Besonders häufig wurde der (branchenbezogene) Mindestlohn im Bau- und Baunebengewerbe, in der Gebäudereinigung sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterschritten.

Die Gerichte verhängten 2019 insgesamt 1.891 Jahre Freiheitsstrafen, 36,6 Mio. Euro Geldstrafen und 57,4 Mio. Euro Geldbußen.

Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher: “Der Zoll wird seinen Verfolgungsdruck mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln weiterhin aufrechterhalten. Schwarzarbeit, vor allem in seiner organisierten Form, ist Wirtschaftskriminalität – kein Kavaliersdelikt!”