Schöffen gesucht: Bewerbung bis Ende März möglich

Die Amtsgerichte und Landgerichte suchen für die neue Amtsperiode von Januar 2019 bis Dezember 2023 Schöffinnen und Schöffen, also ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafjustiz. Sie stehen gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während der Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht aus wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache verstehen und sprechen, ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in München haben, sie müssen zum Amtsantritt am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen nicht älter als 69 Jahre alt sein. Außerdem dürfen keine Ausschlussgründe für ein  öffentliches Amt bestehen, wie zum Beispiel Vorstrafen.

Bewerbungen werden vom Kreisverwaltungsreferat noch bis zum 29. März  entgegengenommen und dann an die Justiz weitergegeben. Die endgültige Auswahl trifft der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.

Rückfragen per E-Mail an schoeffen.kvr@muenchen.de oder telefonisch unter 2 33-4 44 60. Detaillierte Informationen und Online-Bewerbungsportal auf www.muenchen.de/schoeffen