Rückerstattung der Kita-Gebühren nach Streik jetzt doch möglich

Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 8. Juni mitgeteilt, dass sie der Rechtsauffassung der Landeshauptstadt München hinsichtlich der Rückerstattung der Kita-Gebühren im Zusammenhang mit dem mehrwöchigen Streik zustimmt. Damit ist der Weg für eine taggenaue Erstattung der Besuchsgebühren und des Verpflegungsgeldes für die streikbedingten Schließtage frei. Das Referat für Bildung und Sport wird die hierfür erforderliche rückwirkende Satzungsänderung noch vor der
Sommerpause dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich freue mich, dass die betroffenen Eltern in München nach all den Belastungen der letzten Streikwochen zumindest ihre Gebühren zurückerstattet bekommen. Das war von Anfang an mein Wunsch. Ich bin mir sicher, dass der Stadtrat das genauso sehen wird.“