Riesenflohmarkt des BRK auf der Theresienwiese

Riesenflohmarkt des BRKTeilnahmebedingungen – Flohmarkt Theresienwiese 16.4.2016

•Veranstaltungsbereich/-zeiten
Die Ausstellungsfläche können Sie dem Lageplan entnehmen Beginn des Marktes – Samstag 7 .00 Uhr, Ende – Samstag 16.00 Uhr  Der Platz ist bis 16.30 Uhr in sauberem Zustand wieder zu verlassen (nicht verkaufte Waren und Verpackungsmaterial sind ausnahmslos mitzunehmen!)  Beschickung und Aufbau der Stände ab Vortag (Freitag) 14.00 Uhr.

•Teilnehmerkreis
Am Flohmarkt können Personen aller Altersgruppen teilnehmen. Ausgeschlossen sind gewerbsmäßige Händler, auch wenn sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind.

•Warenangebot:
Auf dem Flohmarkt dürfen alle Waren angeboten werden, die in einem Haushalt üblich sind oder sich im laufe der Zeit angesammelt haben

•Untersagt sind
Neuwaren, Großmöbel, Kraftfahrzeuge (auch Kfz-Teile)
Lebensmittel, Tiere, Pflanzen
Kriegsspielzeug und Waffen Gewaltverherrlichende oder pornographische Schriften und Filme
Waren aller Art, die im Auftrag Dritter veräußert oder zum Weiterverkauf erworben werden.

•Gebühren
Pro Standplatz bis zur Größe eines Tapeziertisches (ca. 3m2) € 18,00, jeder weitere Quadratmeter€ 6,00. (ausführliche Gebührenerläuterungen siehe Hinweisblatt Tarife). Die Parkgebühr (pro PKW) ist von der Landeshauptstadt München einheitlich auf ganztags € 5,00 festgelegt.

•Reservierungen neu
Erstmals können Austeller über den Veranstallter Standplätze reservieren (siehe Hinweisblatt Resavierungen)

Individuelle Reservierungen durch die Aussteller werden weiterhin ab dem 12. April 2016 geduldet und müssen bis zum Samstag 6.00 Uhr eingenommen werden (nicht rechtzeitig eingenommene Reservierungen werden entfernt bzw. dürfen entfernt werden)

Reservierungen dürfen unter Beachtung der Kreide-Bodenmarkierungen nur so vorgenommen werden, dass sie nicht den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Verboten sind daher die Verwendung von (Sprüh-)Farbe, Nägeln und alle sonstigen Beschädigungen der Grundstücksoberfläche. Verstöße hiergegen werden unnachsichtig zur Anzeige gebracht

•Toiletten
Die Toiletten auf dem Flohmarktgelände sind durch weiße Luftballons gekennzeichnet und dem umseitigen Lageplan zu entnehmen. Weitere Toiletten befinden sich auf dem Frühlingsfest/U-Bahn

Besondere Hinweise
Das Befahren des Flohmarktgeländes mit Kfz -auch nur zum Aufbau von Verkaufsständen- und der Verkauf aus dem Auto sind untersagt

Die Verwendung von akustischen Mitteln (Radio, Plattenspieler, Lautsprecher) ist nicht gestattet

Politische und religiöse Stände sowie Demonstrationen sind untersagt

Im Marktbereich sind nach Weisung des Ordnungsdienstes Durchgänge und Rettungswege freizuhalten

Fußwege und Grünanlagen rings um die Theresienwiese dürfen keinesfalls mit Ständen belegt werden

Die Verwendung von Flüssiggas und der Betrieb von Verkaufsständen sind auf dem Parkplatz- oder im Flohmarktbereich strikt verboten

Die Ordnungskräfte sind berechtigt, Anbieter und Besucher, die sich nicht an die Anweisungen halten, des Platzes zu verweisen. Bei Zuwiderhandlungen werden gegen die Betreffenden geeignete rechtliche Schritte eingeleitet

Verstöße gegen die Gewerbe- und Baustellenabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München, gegen das Bayerische Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz sowie gegen die Verordnung des Bundesumweltministers über die Vermeidung von Verpackungsabfällen werden unnachsichtig angezeigt. Müllablagerung und Zurücklassen von Waren sind strafbar!

Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden im Veranstaltungsbereich keine Haftung!

Auf der gesamten Fläche der Theresienwiese gilt die Frühlingsfestverordnung

Reservierungen – Flohmarkt Theresienwiese 16.4.2016

Erstmals reserviert der Veranstalter für Flohmarktaussteller die beiden Kopfseiten (angrenzend an dem Parkplatz und gegenüber Richtung Frühlingsfest, siehe Hinweisblatt Lageplan) jeder Ausstellungsreihe zu folgenden Bedingungen:

• Ab 1. März 2016 werden Reservierungen angenommen (Telefon 089 I 2373-251) und entsprechend dem zeitlichen Eingang vergeben

• Die Größe der Flächen beträgt einheitlich 8 mal 6 Meter (durchnummeriert von 1A und 18 bis 40A und 408 beginnend unterhalb der Bavaria bis hin zum Esperantoplatz)

• Die anfallenden Gebühren in Höhe von€ 250,00 müssen bis zum 8. April im Büro des Veranstalters (Seitzstraße 8, 80538 München) eingezahlt werden

•Mitenthalten sind die Parkgebühren für 1 Kraftfahrzeug. Hänger oder Zweitfahrzeuge müssen vor Ort an der Einfahrt extra bezahlt werden. Parkdauer ab Öffnung der Parkflächen mit durchgehender Parkmöglichkeit. Je KFZ wird eigens ein Parkausweis mit KFZKennzeichen ausgegeben)

• Die reservierte Ausstellungsfläche muss bis spätestens 6.00 Uhr am Veranstaltungstag eingenommen werden

• Die reservierten Stellplätze werden durch den Veranstalter markiert

• Keine Rückerstattung der Gebühren bei schlechtem Wetter, sondern nur bei einer Absage des Flohmarkts

•Es gelten die Teilnahmebedingungen für den Flohmarkt (siehe Hinweisblatt Teilnahmebedingungen)

FAQ- Flohmarkt Theresienwiese 16.4.2016

•Wann beginnt der Flohmarkt?
Der offizielle Beginn ist am Samstagmargen um 7:00 Uhr

•Wann endet der Flohmarkt? Nachmittags um 16:00 Uhr ist schon wieder Schluss. Die Verkaufsstände müssen bis um 16:30 Uhr vom Gelände entfernt werden

•Wo und wann muss ich mich als Verkäufer anmelden? Eine Voranmeldung ist nicht nötig, er herrscht freie Platzwahl nach Vorgabe der Bodenmarkierungen

•Kann ich reservieren?
Über das Veranstaltungsbüro (Tel. 089/2373-251) können ausschließlich die Kopfseiten der Ausstellungsflächen im Vorhinein reserviert werden (siehe Hinweisblatt Reservierungen). Das vorzeitige Besetzen/Belegen einer Verkaufsfläche (eigenmächtige Platz-Reservierungen) wird geduldet. Die bei einer Reservierung vorgenommenen Sachbeschädigungen (Sprühfarbe, Nägel o.ä.) werden zur Anzeige gebracht und gleichzeitig wird ein Platzverbot ausgesprochen. Reservierte Stellplätze müssen am Samstag bis spätestens 6.00 Uhr besetzt sein, ansonsten darf die reservierte Fläche von jedem anderen benutzt und die vorhandene Reservierung entfernt werden

•Aufbauzeiten?
Der Aufbau der Stände und Bestückung mit Ware darf bereits am Freitag ab 16:00 Uhr erfolgen. Ein Verkauf ist dann jedoch noch nicht erlaubt, sondern erst ab Samstag zum offiziellen Beginn ab 7.00 Uhr

•Kann ich mir Tapeziertische ausleihen?
Nein, jeder muss seinen Tisch(-e)/Kleiderständer selbst mitbringen

•Was darf ich verkaufen?
Grundsätzlich dürfen alle Waren angeboten werden, die in einem Haushalt üblich sind und die sich im laufe der Zeit zuhause angesammelt haben

•Was darf ich nicht verkaufen?
Neuwaren (neuwertige, unbenutzte Waren) Großmöbel, Kraftfahrzeuge oder KFZ-Teile Lebensmittel, Tiere, Pflanzen Kriegsspielzeug und Waffen,Gewaltverherrlichende oder pornographische Schriften oder Filme Waren aller Art, die im Auftrag Dritter veräußert oder zum Weiterverkauf erworben werden

•Was kostet mich ein Verkaufsstand?
Allein die Größe der Verkaufsfläche ist für die Erhebung der Standgebühren entscheidend, die im laufe des Samstagvormittags direkt am Verkaufsstand zu entrichten ist Jeder Stand bis zur Größe eines Tapeziertisches kostet 18,00 € Ein Doppeltisch (2 hintereinander aufgestellte Tapeziertische) 24,00 € Ein Doppeltisch (2 nebeneinander aufgestellte Tapeziertische) 24,00 € Jeder weitere Quadratmeter bzw. laufender Meter oder zusätzlicher Kleiderständer 6,00 €

•Gibt es ein Mindestalter für Verkäufer?
In Begleitung eines Erwachsenen dürfen auch Kinder Waren anbieten und verkaufen. Es gibt allerdings hierbei keine Befreiung von Standgebühren

•Dürfen gewerbliche Händler verkaufen?
Gewerbsmäßige Händler sind vom Verkauf ausgeschlossen, selbst wenn sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind

•Darf ich aus dem Auto heraus verkaufen?
Nein, auf der gesamten Flohmarktfläche dürfen nach Vorgabe der Frühlingsfest- und Flohmarkt-Verordnung keine Fahrzeuge abgestellt werden

•Darf ich mit dem Auto die Ware anliefern und ausladen?
Nein, selbst das Befahren der Flohmarktfläche mit dem Auto ist nicht gestattet

•Wo kann ich mit dem Auto parken bzw. wie gelange ich auf das Parkgelände?
Über den Bavariaring (Einfahrt Stielerstraße) und über die Hans-Fischer-Straße (Einfahrt Poccistraße) kann man ab Freitagmorgen um 7.00 Uhr auf die kostenpflichtige Parkfläche gelangen (siehe Hinweisblatt Lageplan). An den Einfahrten ist im Vorhinein die Parkgebühr 5,- € / Kalendertag zu entrichten (Wohnwägen und Transporter zahlen das Doppelte)

•Brauche ich eine grüne Plakette für mein Auto?
Ja, denn der Flohmarkt befindet sich in der Umweltzone der Stadt München. Sondergenehmigungen werden nicht erteilt

•Darf ich den Verkauf mit Musik oder Megaphon ankurbeln? Nein, die Verwendung von akustischen Hilfsmitteln ist nicht gestattet

•Darf ich nicht verkaufte Waren zurücklassen? Nein, selbst dann nicht, wenn vielleicht Andere daran Interesse haben könnten. Auf dem Gelände gibt es in der Nähe der nördlichen Toilettenanlagen Kleidercontainer, wo man nicht verkaufte und nicht mehr benötigte Kleidung abgeben kann. Ansonsten müssen Stände und Waren komplett abgebaut bzw. wieder mitgenommen werden. Alles andere stellt eine unerlaubte Müllablagerung dar und wird zur Anzeige gebracht

•Wo gibt es Toiletten auf dem Flohmarktgelände? Für Besucher und Verkäufer gibt es kostenfreie Toiletten, die durch weiße, schwebende Ballons gekennzeichnet sind (vgl. Hinweisblatt Lageplan). Natürlich kann man auch die zahlreichen Toiletten auf dem angrenzenden Frühlingsfest benutzen

•Was muss ich als Verkäufer noch beachten? Politische und religiöse Stande sind nicht erlaubt Demonstrationen sind untersagt Freihaltung von Durchgängen, insbesondere Rettungswegen Kein Aufbau von Verkaufsständen auf Fußwegen oder innerhalb der Grünstreifen Keine Verwendung von Flüssiggas

Grundsätzlich ist den Anweisungen der Ordnungskräfte vor Ort Folge zu leisten. Aufgrund der Frühlingsfest- und FlohmarktVerordnung ist dem Betreiber des Flohmarktes das Hausrecht übertragen, von dem er durch das Aussprechen eines Platzverbots Gebrauch machen kann.