Resümee der alljährlichen Kampagne “Gscheid radln – aufeinander achten“

Im Zeitraum vom 01.06. bis einschließlich 30.09.2020 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums München in Bezug auf die diesjährige Kampagne “Gscheid radln“ Schwerpunktkontrollen durchgeführt.

Ziel dieser Kontrollen ist die Einhaltung der Verkehrsregeln, gegenüber Fahrradfahrern und durch Fahrradfahrer, zu überwachen und dadurch langfristig die Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fahrradfahrern zu reduzieren.

Im Zuge der Lockerungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie war eine erhebliche Zunahme des Individualverkehrs in München, einschließlich des Fahrradverkehrs, festzustellen. Bislang ist ein Anstieg der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fahrradfahrern auf 2.649 Unfälle zu verzeichnen (Stand: 06.10.2020). Dies entspricht einer Zunahme von 8,2 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2.448 Unfälle). Tragischerweise endeten sechs der genannten Unfälle tödlich. Unabhängig von der Unfallursache, trugen die zu Tode gekommenen Fahrradfahrer keinen Helm, was in allen Fällen unter anderem zu schweren Kopfverletzungen führte.

Im Rahmen der Kampagne wurden zusätzlich auch zahlreiche verkehrserzieherische Gespräche zur “Tote-Winkel-Problematik“ und zu den Gefahren beim Rechtsabbiegen geführt.

Es wurden insgesamt knapp 11.000 Beanstandungen gegenüber Fahrrad- sowie Kfz-Fahrern und Fußgängern ausgesprochen. Knapp über die Hälfte der Verkehrsordnungswidrigkeiten betrafen dabei Fahrradfahrer.

766 Fahrradfahrer erhielten eine Verwarnung, weil sie als sogenannte Geisterradler entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fuhren. Des Weiteren mussten über 1.400 Fahrradfahrer und Fahrer von E-Scootern beanstandet werden, weil sie das Rotlicht missachteten.

2404 Fahrradfahrer nutzten verbotswidrig ein Mobiltelefon, ca. 503 den Gehweg und knapp 700 fuhren nicht auf dem vorhandenen benutzungspflichtigen Radweg.

Bei annähernd 600 Fahrradfahrern entsprach die lichttechnische Einrichtung nicht den Vorschriften oder die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung wurde nicht benutzt.

174 Fahrradfahrer wurden wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (Alkohol) gem. § 316 StGB angezeigt. Im Zeitraum der Kampagne kam es zu 85 Verkehrsunfällen durch eine Alkoholisierung von Fahrradfahrern.

65 Kfz-Führer wurden wegen Fehlern beim Abbiegen verwarnt. Knapp 400 Verwarnungen wurden ausgestellt, weil Kraftfahrzeuge verbotswidrig auf dem Radweg abgestellt waren.

Auch während der Wintermonate werden die polizeilichen Kontroll- und Aufklärungsmaßnahmen im Rahmen des täglichen Streifendienstes fortgeführt.

Wer sich nicht an die Verkehrsvorschriften hält und somit eine Gefahr für sich selbst und andere darstellt, muss also weiterhin mit einer Beanstandung rechnen.

Ihre Polizei München bittet alle Verkehrsteilnehmer um ständige Vorsicht und vor allem gegenseitige Rücksicht.