Das Sozialreferat verlängert die Gültigkeit der Registrierbescheide für geförderte Wohnungen auf insgesamt drei Jahre. Menschen, die eine Berechtigung für eine geförderte Wohnung haben, müssen demnach drei Jahre lang keinen Wiederholungsantrag stellen. Nur Änderungen müssen gemeldet werden.
Diese Regelung gilt für Haushalte, welche die unterste Einkommensstufe einhalten. Dabei geht es um rund 18.200 Bescheide. Für alle anderen Einkommensstufen (inklusive München Modell) gilt eine Registrierdauer von einem Jahr.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Mit dieser Regelung entlasten wir beide Seiten: Bürger*innen müssen seltener Unterlagen vorlegen. Gleichzeitig machen wir in der Verwaltung Ressourcen frei, um Anträge schneller bearbeiten zu können. So bauen wir Bürokratie ab: Weniger Papierkram, mehr Tempo.“
Bereits im Jahr 2021 hatte das Amt für Wohnen und Migration die Gültigkeit der Registrierbescheide für geförderte Wohnungen um ein Jahr auf zwei Jahre verlängert. Die Maßnahme hat sich bewährt. Da München als Metropolregion einen anhaltenden Zuzug an neuen Einwohner*innen hat, ist der Mietwohnungsmarkt weiterhin äußerst angespannt und die Nachfrage nach gefördertem Wohnraum ungebrochen hoch. Die jährlichen Anträge sind seit 2021 von rund 31.000 auf rund 38.000 im Jahr 2025 gestiegen.
