Das Kreisverwaltungsreferat hat in den vergangenen Tagen viele Anfragen zu den aktuellen Regeln für die Gastronomie und deren Freischankflächen erhalten. Die Fragen beziehen sich auf die Genehmigung räumlicher Ausweitungen von Freischankflächen, geltende Richtlinien, Gebühren und Kontrollen.
Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Die aktuelle Situation bringt viele Herausforderungen mit sich, auch für die Gastronomie. Natürlich wollen wir hier ermöglichen, was vertretbar ist. Aber wir müssen auch das gesamte Miteinander im Blick haben. Dazu gehört, dass Gehwege nicht in erster Linie für die Gastronomie gebaut wurden, sondern dass man auch noch mit einem Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl durchkommen muss. Ähnliches gilt für die Feuerwehr, Rettungswege und Einfahrten. Wir prüfen Anträge für neue oder erweiterte Freischankflächen – über die bekannten weißen Bodenmarkierungen hinaus – so schnell es möglich und verantwortbar ist. Aber wir werden nicht jeden einzelnen Tisch und Stuhl medial diskutieren.“
Die zuständigen Bezirksinspektionen stehen mit den Betrieben in direktem Kontakt und werden mit jedem Betreiber Lösungen finden, die sich mit den vom Stadtrat beschlossenen Regeln auch im Sinne der Anwohner vereinbaren lassen. Das Stellen und Prüfen der Anträge ist erforderlich, damit nicht jeder nach Belieben und zu Lasten Dritter über öffentlichen Grund verfügt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Miteinander aller im Blick und handeln mit Augenmaß. Bei Fragen sind sie jederzeit gerne Ansprechpartner für die Gastronomie.
Die ersten Anträge auf Ausweitung von Freischankflächen wurden bereits am 25. Mai genehmigt, also schon eine Woche nach Wiederöffnung der Außengastronomie. Bei dem früher üblichen Verfahren hatten die einbezogenen Dienststellen vier Wochen Antwortfrist, danach musste noch der jeweilige Bezirksausschuss in die Entscheidung einbezogen werden. Im Schnitt sind früher so rund zwei Monate von Antragseingang bis zur Genehmigung vergangen.
Um das deutlich zu beschleunigen, wurde die Frist für Einwände anderer Fachdienststellen auf eine Woche verkürzt und das Entscheidungsrecht der Bezirksausschüsse zeitweise ausgesetzt. Die finanzielle Not der Gastronomiebetriebe ist dem Kreisverwaltungsreferat bewusst. Deshalb wurde unmittelbar nach Wiederöffnung der Außengastronomie die Gebührenrückzahlung der zwei Monate, in denen keine Bewirtung von Gästen in der Außengastronomie möglich war, veranlasst. Der Stadtrat hat das Kreisverwaltungsreferat in der Vollversammlung am 13. Mai außerdem damit beauftragt, einen Vorschlag zu machen, wie die Gastronomie auch künftig so gering wie rechtlich zulässig mit Freischankflächengebühren belastet wird.
„Ich habe vor, dem Stadtrat im kommenden Kreisverwaltungsausschuss am 16. Juni eine Gebührenreduzierung von 75 Prozent vorzuschlagen, so lange die Gastronomie Einschränkungen zum Infektionsschutz hinnehmen muss“, sagt Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle. Die Möglichkeit, Parkplätze für Freischankflächen zu nutzen, gilt gemäß Stadtratsbeschluss zunächst ausschließlich für die rund 2.500 Schank- und Speisewirtschaften mit Freischankflächen in München. Sie waren von den pandemiebedingten Betriebsuntersagungen besonders stark betroffen und können jetzt bei Einhaltung der Vorgaben ihre Außengastronomie deutlich erweitern. In den Sommermonaten darf das Freischankflächenmobiliar immer draußen stehen bleiben, es genügt eine Absicherung vor der Entfernung durch Dritte. Das gilt auch für Freischankflächen auf Parkplätzen. Die Antragszahlen und der Wegfall der Parkplätze werden laufend evaluiert.